Gaspreiserhöhung

  • am 18.11.2020 erhielt ich von meinem Gaslieferanten folgende Nachricht: "Die gesetzliche Einführung von Emissionszertifikaten für Erdgaslieferung („CO 2 -Preis“) führt ab dem 01.01.2021 zu einem neuem Verbrauchspreis Ihres Tarifs LogoGas Bonus".

    Mit LogoEnergie habe ich einen einjährigen Vertrag abgeschlossen mit folgenden Anmerkungen:

    1.Eingeschränkte Preisgarantie: Während des Preisgarantiezeitraums bleiben der Energiekostenanteil, der Netzentgeltanteil, die Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb und die Bilanzierungsumlage unverändert. Alle anderen Preisbestandteile können sich ändern. Details entnehmen Sie bitte Ziffer 5 unserer Gas-Lieferbedingungen.

    2. Preisbestandteile: Die Preise* enthalten die Beschaffungs- und Vertriebskosten, die Netzentgelte, die Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb sowie die Bilanzierungsumlage, die Energiesteuer, die Konzessionsabgabe und ab dem 01.01.2021 die Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“) sowie

    die Umsatzsteuer. ((*hierzu abweichende Formulierung in den "Allgemeinen Lieferbedingungen" unter >> 6.1. Preisbestandteile >> Die Netto-Gaspreise...))

    3. Bonusbetrag: Diesen erhalten Sie mit Ihrer ersten Jahresverbrauchsabrechnung nach 12 Monaten Belieferung.


    LogoEnergie teilt zusätzlich mit: Bis zum Inkrafttreten des neuen Verbrauchspreises könne ich jederzeit vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

    ° Ist ein Widerspruch der richtige Weg?

    °Sollte ich kündigen, bzw. den Anbieter vorzeitig wechseln? - Und: °Könnte ich kündigen, ohne die Bonus-Zahlung zu gefährden?

    Ich gehe davon aus, dass auch andere Anbieter ähnliche Schreiben versandt haben, habe aber bisher keine Antwort auf meine Fragen gefunden.

  • Hallo ulliwer , willkommen im Finanztip-Forum.


    Zu der Frage des Bonus musst Du in die AGB schauen. Bei mir steht bei einer Verbrauchsstelle "gen. Wenn Sie den Vertrag während der Erstvertragslaufzeit wegen einer Änderung der Preise oder Vertragsbedingungen kündigen, erhalten Sie den Bonus wie vereinbart. ... Sie erhalten keinen Bonus, wenn der Vertrag aus anderen Gründen endet, bevor die Erstvertragslaufzeit abgelaufen ist."


    Ansonsten ist das ein Rechenexempel, ob Du woanders in Summe einen günstigeren Preis bekommst. Also Vergleich zwischen
    Vertag bei LogoGas erfüllen mit erhöhten Preis (o,6 Cent pro kWh ?)) ab 01.01.21 und Bonus erhalten gegen

    Vertrag bei LogoGas bis Jahresende zum Preis ohne Bonus erfüllen und neuen Vertrag mit anderem Preis und ggf. Bonus vom neuen Anbieter.

  • Immerhin teilt LogoEnergie mit, dass die Preise erhöht werden und man ein Sonderkündigungsrecht hat. Bei meinem Vertrag (Scharr Wärme) steht ganz smart in den AGB:


    "7.3 Wird die Belieferung oder die Verteilung von Erdgas bzw. Strom nach Vertragsschluss mit erhöhten oder mit zusätzlichen Steuern, Abgaben, Gebühren oder Umlagen belegt, kann SCHARR die hieraus entstehenden Mehrkosten an den Kunden weiterberechnen. Dies gilt nicht, soweit die Mehrkosten nach Höhe und Zeitpunkt ihres Entstehens bereits bei Vertragsschluss konkret vorhersehbar waren oder die jeweilige gesetzliche Regelung der Weiterberechnung entgegensteht. Die Weitergabe ist auf die Mehrkosten beschränkt, die nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung (z. B. nach Kopf oder nach Verbrauch) dem einzelnen Vertragsverhältnis zugeordnet werden können. Mit den Steuern oder Abgaben korrespondierende Kostenentlastungen - z. B. der Wegfall einer anderen Steuer - sind anzurechnen. Eine Weitergabe kann mit Wirksamwerden der betreffenden Regelung erfolgen. Der Kunde wird über die Anpassung spätestens mit der Rechnungsstellung informiert."


    Im Zweifel merke ich also erst mit der Rechnung, dass die Preise angepasst wurden und somit eine Kündigung zum Erhöhungszeitpunkt gar nicht möglich ist. Ob das so korrekt ist?


    Meiner Meinung nach benachteiligt diese Regelung den Kunden beträchtlich, weil man ihm eine Handlungsoption nimmt....