Hallo zusammen,
ich bin 2011 mit einem ersten Praktikum ins Berufsleben gestartet.
Ich habe immer brav auf Oma und Opa gehört weil die finanziell sehr gut abgesichert waren (aber wohl eher weil Opa eine gute Versicherung hatte die nach seinem Arbeitsunfall wohl immer gut gezahlt hat - mittlerweile vermute ich dass das eher Glück als Verstand war). Also 2011 mit den Großeltern zum Bankberater des "Vertrauens" zwecks Beratung hinsichtlich der Altersvorsorge gegangen.
Dort habe ich mir dann ein Finanzprodukt andrehen lassen, welches ich nicht verstehen.
Es ist eine private Rentenversicherung mit "Überschussbeteiligung".
Aber ehrlich gesagt verstehe ich das Produkt vorne und hinten nicht.
Hier mal ein paar Zahlen, Daten, Fakten:
Ich zahlte den ersten Monatsbeitrag im Dezember 2011: 30€
Im Vertrag ist eine Dynamik von 3% p.a. vereinbart, sodass ich 2012 einen Beitrag von 30,90 € monatlich zahlte, momentan sind es 37,99 € pro Monat.
Im letzen Beitragspflichtigen Jahr wären es 113,40 €.
Folgende Werte wurden mit mitgeteilt (alles in Euro)
Mit Schreiben vom Dezember 2019 wurde angegeben ich hätte bereits insgesamt Beiträge in Höhe von 3200 € gezahlt - der Rückkaufwert wurde zu diesem Zeitpunkt mit ca. 2200 € beziffert.
Das verstehe ich so, dass in dem Zeitraum run 1000 € an Kosten angefallen sind - das erscheint sehr unverhältnismäßig hoch.
Schreiben vom Oktober und Dezember 2012
Rente monatlich: 85,03
Kapitalabfindung: 23.645,00
Rückkaufswert: 186,48 (inkl. Rückkaufswert aus laufender Überschussbeteiligung: 6,48 €)
Vorraussichtliche unverbindliche Gesamtleistung monatlich ab 01.12.2057: 277,78
Leistung im Todesfall: 360,18 (inkl. 6,50 € aus laufender Überschussbeteiligung)
Schreiben vom Oktober und Dezember 2019:
Rente monatlich: 102,25
Kapitalabfindung: 28.432,00
Rückkaufswert: 186,48 (inkl. Rückkaufswert aus laufender Überschussbeteiligung: 6,48 €)
Vorraussichtliche unverbindliche Gesamtleistung monatlich ab 01.12.2057: 277,78
Leistung im Todesfall: 360,18 (inkl. 6,50 € aus laufender Überschussbeteiligung)
Leistung im Erlebensfall
garantierte Kapitalabfindung: 44.435,00
unverbindliche Überschussanteile während Aufschubzeit: 67,41
unverb. Schlussüberschussanteile: 5.380,96
unverb. Sockelbeteiligung: 3.256,70
unverb. Gesamtleistung: 50.149,07
garantierte rente monatlich: 159,80
unverbindliche Zusatzrente aus Überschussanteilen während Aufschubzeit: 0,24
unverb. Rente aus Schlussüberschussanteile: 19,35
unverb. Rente aus Sockelbeteiligung: 11,75
unverb. Gesamtleistung: 191,14
Oktober 2015
Mögliche Kapitalabfindung am Ende der Aufschubzeit mit
um 0,55%-Punkte niedrigeren Zinsüberschuss: 53.385,23
für Kalenderjahr 2015 festgelegten Zinsüberschuss: 58,779,59
um 1,0%-Punkte höheren Zinsüberschuss: 70.928,74
Mögliche Gesamtrente am Ende der Aufschubzeit:
bei -0,55%: 207,99
bei Zinsüberschuss für 2015: 228,38
bei +1%: 276,07
Oktober 2017
Hier verzichtet man seitens des Versicherers auf die Angabe der -0,55% Werte .. sieht ja auch doof aus, nech
Mögliche Kapitalabfindung am Ende der Aufschubzeit mit
für Kalenderjahr 2017 festgelegten Zinsüberschuss: 53,149,07
um 1,0%-Punkte höheren Zinsüberschuss: 63.467,12
Mögliche Gesamtrente am Ende der Aufschubzeit:
bei Zinsüberschuss für 2017: 191,14
bei +1%: 228,24
Oktober 2019
Mögliche Kapitalabfindung am Ende der Aufschubzeit mit
für Kalenderjahr 2017 festgelegten Zinsüberschuss: 53,149,07
um 1,0%-Punkte höheren Zinsüberschuss: 63.336,93
Mögliche Gesamtrente am Ende der Aufschubzeit:
bei Zinsüberschuss für 2017: 191,14
bei +1%: 227,77
In diesem Abschnitt des Dokuments tauchen so sexy Formulierungen auf wie:
"Laufende Überschüsse setzen sich zusammen aus
- dem Zinsüberschuss, der entsteht, wenn der erwirtschaftete Kapitalertrag über dem vertraglichhen Rechnungszins von 2,25% liegt
- dem Grundüberschuss (nur in der Aufschubzeit) der entsteht, wenn die im Beitrag enthaltenen Kostenanteile nicht verbraucht werden
- dem Kostenüberschuss (nur in der Aufschubzeit) der entsteht, wenn die im Beitrag enthaltenen Kostenanteile nicht verbraucht werden"
"Der laufende Überschuss setzt sich in der Rentenbezugszeit zusammen aus
- dem Zinsüberschuss, der entsteht, wenn der erwirtschaftete Kapitalertrag über dem vertraglichen Rechnunszins liegt"
Verwendung der Überschüsse:
Sie haben sich während der Aufschubzeit für die folgende(n) Überschussverwendung(en) entschieden:
Verzinsliche Ansammlung
Die maßgeblichen Überschussanteile werden jeweils zum Ende des Versichersjahres, erstmals zum Ende des ersten Versicherungsjahres, zugeteilt und verzinslich angesammelt. Bei Ablauf der Aufschubzeit, im Todesfall und bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages wird das angesammelte Guthaben fällig.
Teildynamische Überschussrente
Die maßgeblichen Überschussanteile werden jeweils zum Ende des Versicherungsjahres, erst-
mals zum Ende des ersten Versicherungsjahres, zugeteilt und zur Finanzierung einer ab Renten-
beginn zu zahlenden Überschussrente verwendet. Diese Üerschussrente kann zum Ende des
Versicherungsjahres weiter erhöht werden. Die Höhe der Überschussrente kann herabgesetzt
aber auch erhdöht werden, sofern die zukünftigen Überschussanteile sich ändern oder nicht aus-
reichen, die erreichte Überschussrente zu finanzieren.
Schlussüberschussanteile
Zum Beginn der Rentenzahlung können Schlussüberschussanteile fällig werden. Die nicht garan-
tierte Anwartschaft auf Schlussüberschussanteile wird in Prozent des mit den Rechnungsgrundla-
gen der Beitragskalkulation berechneten Deckungskapitals zum Ablauftermin der Aufschubzeit
für die zurückgelegten Versicherungsjahre gebildet. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung können
Schlussüberschussanteile in verminderter Höhe fällig werden.
Beteiligung an den Bewertungsreserven
Individueller Anteil an den Bewertungsreserven
(a) Bei Beendigung Ihres Vertrages, spätestens jedoch zum Beginn der Rentenzahlung, wird der
Ihrem Vertrag für diesen Zeitpunkt aktuell zugeordnete Betrag der Bewertungsreserven zur Hälfte
zugeteilt und zur Erhöhung der Versicherungsleistungen verwendet.
Der Ihrem Vertrag individuell zugeordnete Betrag der Bewertungsreserven wird mit Hilfe einer
Maßzahl, die die Entwicklung des Deckungskapitals lhres Vertrages und eines eventuell vorhan-
denen Ansammlungsguthabens bis zum Zuteilungszeitpunkt berücksichtigt, ermittelt. Dabei er-
gibt sich Ihr Anteil an den verteilungsfähigen Bewertungsreserven aus dem Verhältnis der Maß-
zahl Ihres Vertrages zur Summe der Maßzahlen aller anspruchberechtigten Verträge.
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven
(b) Zum Beginn der Rentenzahlung kann eine Sockelbeteiligung an den Bewertungs fällig werden.
Die nicht garantierte Anwartschaft auf Sockelbeteiligung wird in Prozent des für den Zinsüberschuss
maßgeblichen Deckungskapitals für die zurückgelegten Versicherungsjahre gebildet
Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung kann eine Sockelbeteiligung in verminderter Höhe fällig werden.
Die Sockelbeteiligung wird auf den gem. (a) zuzuteilenden Betrag angerechnet.
Beteiligung an den Bewertungsreserven während der Rentenbezugszeit
(c) Nach Beginn der Rentenzahlung beteiligen wir Ihre Versicherung in Form einer widerrufli-
chen, steigenden Schlussüberschussrente an den Bewertungsreserven. Die nicht garantierte
Schlussüberschussrente kann gekürzt werden oder auch ganz entfallen, wenn dies zum Aus-
gleich von Schwankungen der Bewertungsreserven notwendig ist.
Verrentung des Überschussguthabens
Das Überschussguthaben Ihres Vertrages wird zu Rentenbeginn in eine zusätzliche garantierte
Rente umgewandelt. Die Umwandlung erfolgt mit einem Rentenfaktor auf Basis der Rechungsgrundlagen, die zu diesem Zeitpunkt bei der Berechnung der Deckungsrückstellung für die vereinbarte Rente zu verwenden sind. Der Rentenfaktor gibt an, welche monatliche Rente sich zum Rentenbeginn je 10.000 EUR Guthaben aus der Überschussbeteiligung der Aufschubzeit ergibt.
Wie sich Ihr Überschussguthaben zusammensetzt und welche Rahmenbedingungen für die Um-
wandlung gelten, können Sie den Bestimmungen zur Überschussbeteiligung (bzw. den versiche-
rungsmathematischen Hinweisen) entnehmen.
Abruf zum 01.12.2057
Aktueller Rentenfaktor je 10.000 EUR: 35,96
- Anmerkung von mir: das sind die Werte aus 2019
Höhe der Überschussbeteiligung :
Für das Kalenderjahr 2019 haben wir die Überschussanteile in folgender Höhe festgelegt:
(Fortsetzung im nächsten Post)