Private Rentenversicherung - Vertrag behalten oder kündigen?

  • Hallo zusammen,


    ich bin 2011 mit einem ersten Praktikum ins Berufsleben gestartet.

    Ich habe immer brav auf Oma und Opa gehört weil die finanziell sehr gut abgesichert waren (aber wohl eher weil Opa eine gute Versicherung hatte die nach seinem Arbeitsunfall wohl immer gut gezahlt hat - mittlerweile vermute ich dass das eher Glück als Verstand war). Also 2011 mit den Großeltern zum Bankberater des "Vertrauens" zwecks Beratung hinsichtlich der Altersvorsorge gegangen.


    Dort habe ich mir dann ein Finanzprodukt andrehen lassen, welches ich nicht verstehen.

    Es ist eine private Rentenversicherung mit "Überschussbeteiligung".


    Aber ehrlich gesagt verstehe ich das Produkt vorne und hinten nicht.

    Hier mal ein paar Zahlen, Daten, Fakten:


    Ich zahlte den ersten Monatsbeitrag im Dezember 2011: 30€


    Im Vertrag ist eine Dynamik von 3% p.a. vereinbart, sodass ich 2012 einen Beitrag von 30,90 € monatlich zahlte, momentan sind es 37,99 € pro Monat.

    Im letzen Beitragspflichtigen Jahr wären es 113,40 €.


    Folgende Werte wurden mit mitgeteilt (alles in Euro)


    Mit Schreiben vom Dezember 2019 wurde angegeben ich hätte bereits insgesamt Beiträge in Höhe von 3200 € gezahlt - der Rückkaufwert wurde zu diesem Zeitpunkt mit ca. 2200 € beziffert.

    Das verstehe ich so, dass in dem Zeitraum run 1000 € an Kosten angefallen sind - das erscheint sehr unverhältnismäßig hoch.

    Schreiben vom Oktober und Dezember 2012


    Rente monatlich: 85,03

    Kapitalabfindung: 23.645,00

    Rückkaufswert: 186,48 (inkl. Rückkaufswert aus laufender Überschussbeteiligung: 6,48 €)

    Vorraussichtliche unverbindliche Gesamtleistung monatlich ab 01.12.2057: 277,78

    Leistung im Todesfall: 360,18 (inkl. 6,50 € aus laufender Überschussbeteiligung)


    Schreiben vom Oktober und Dezember 2019:


    Rente monatlich: 102,25

    Kapitalabfindung: 28.432,00

    Rückkaufswert: 186,48 (inkl. Rückkaufswert aus laufender Überschussbeteiligung: 6,48 €)

    Vorraussichtliche unverbindliche Gesamtleistung monatlich ab 01.12.2057: 277,78

    Leistung im Todesfall: 360,18 (inkl. 6,50 € aus laufender Überschussbeteiligung)


    Leistung im Erlebensfall

    garantierte Kapitalabfindung: 44.435,00

    unverbindliche Überschussanteile während Aufschubzeit: 67,41

    unverb. Schlussüberschussanteile: 5.380,96

    unverb. Sockelbeteiligung: 3.256,70

    unverb. Gesamtleistung: 50.149,07


    garantierte rente monatlich: 159,80

    unverbindliche Zusatzrente aus Überschussanteilen während Aufschubzeit: 0,24

    unverb. Rente aus Schlussüberschussanteile: 19,35

    unverb. Rente aus Sockelbeteiligung: 11,75

    unverb. Gesamtleistung: 191,14


    Oktober 2015


    Mögliche Kapitalabfindung am Ende der Aufschubzeit mit

    um 0,55%-Punkte niedrigeren Zinsüberschuss: 53.385,23

    für Kalenderjahr 2015 festgelegten Zinsüberschuss: 58,779,59

    um 1,0%-Punkte höheren Zinsüberschuss: 70.928,74


    Mögliche Gesamtrente am Ende der Aufschubzeit:

    bei -0,55%: 207,99

    bei Zinsüberschuss für 2015: 228,38

    bei +1%: 276,07


    Oktober 2017


    Hier verzichtet man seitens des Versicherers auf die Angabe der -0,55% Werte .. sieht ja auch doof aus, nech ;)


    Mögliche Kapitalabfindung am Ende der Aufschubzeit mit

    für Kalenderjahr 2017 festgelegten Zinsüberschuss: 53,149,07

    um 1,0%-Punkte höheren Zinsüberschuss: 63.467,12


    Mögliche Gesamtrente am Ende der Aufschubzeit:

    bei Zinsüberschuss für 2017: 191,14

    bei +1%: 228,24


    Oktober 2019


    Mögliche Kapitalabfindung am Ende der Aufschubzeit mit

    für Kalenderjahr 2017 festgelegten Zinsüberschuss: 53,149,07

    um 1,0%-Punkte höheren Zinsüberschuss: 63.336,93


    Mögliche Gesamtrente am Ende der Aufschubzeit:

    bei Zinsüberschuss für 2017: 191,14

    bei +1%: 227,77


    In diesem Abschnitt des Dokuments tauchen so sexy Formulierungen auf wie:


    "Laufende Überschüsse setzen sich zusammen aus

    - dem Zinsüberschuss, der entsteht, wenn der erwirtschaftete Kapitalertrag über dem vertraglichhen Rechnungszins von 2,25% liegt

    - dem Grundüberschuss (nur in der Aufschubzeit) der entsteht, wenn die im Beitrag enthaltenen Kostenanteile nicht verbraucht werden

    - dem Kostenüberschuss (nur in der Aufschubzeit) der entsteht, wenn die im Beitrag enthaltenen Kostenanteile nicht verbraucht werden"


    "Der laufende Überschuss setzt sich in der Rentenbezugszeit zusammen aus

    - dem Zinsüberschuss, der entsteht, wenn der erwirtschaftete Kapitalertrag über dem vertraglichen Rechnunszins liegt"


    Verwendung der Überschüsse:

    Sie haben sich während der Aufschubzeit für die folgende(n) Überschussverwendung(en) entschieden:


    Verzinsliche Ansammlung

    Die maßgeblichen Überschussanteile werden jeweils zum Ende des Versichersjahres, erstmals zum Ende des ersten Versicherungsjahres, zugeteilt und verzinslich angesammelt. Bei Ablauf der Aufschubzeit, im Todesfall und bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages wird das angesammelte Guthaben fällig.


    Teildynamische Überschussrente

    Die maßgeblichen Überschussanteile werden jeweils zum Ende des Versicherungsjahres, erst-

    mals zum Ende des ersten Versicherungsjahres, zugeteilt und zur Finanzierung einer ab Renten-

    beginn zu zahlenden Überschussrente verwendet. Diese Üerschussrente kann zum Ende des

    Versicherungsjahres weiter erhöht werden. Die Höhe der Überschussrente kann herabgesetzt

    aber auch erhdöht werden, sofern die zukünftigen Überschussanteile sich ändern oder nicht aus-

    reichen, die erreichte Überschussrente zu finanzieren.


    Schlussüberschussanteile

    Zum Beginn der Rentenzahlung können Schlussüberschussanteile fällig werden. Die nicht garan-

    tierte Anwartschaft auf Schlussüberschussanteile wird in Prozent des mit den Rechnungsgrundla-

    gen der Beitragskalkulation berechneten Deckungskapitals zum Ablauftermin der Aufschubzeit

    für die zurückgelegten Versicherungsjahre gebildet. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung können

    Schlussüberschussanteile in verminderter Höhe fällig werden.


    Beteiligung an den Bewertungsreserven

    Individueller Anteil an den Bewertungsreserven

    (a) Bei Beendigung Ihres Vertrages, spätestens jedoch zum Beginn der Rentenzahlung, wird der

    Ihrem Vertrag für diesen Zeitpunkt aktuell zugeordnete Betrag der Bewertungsreserven zur Hälfte

    zugeteilt und zur Erhöhung der Versicherungsleistungen verwendet.


    Der Ihrem Vertrag individuell zugeordnete Betrag der Bewertungsreserven wird mit Hilfe einer

    Maßzahl, die die Entwicklung des Deckungskapitals lhres Vertrages und eines eventuell vorhan-

    denen Ansammlungsguthabens bis zum Zuteilungszeitpunkt berücksichtigt, ermittelt. Dabei er-

    gibt sich Ihr Anteil an den verteilungsfähigen Bewertungsreserven aus dem Verhältnis der Maß-

    zahl Ihres Vertrages zur Summe der Maßzahlen aller anspruchberechtigten Verträge.


    Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven

    (b) Zum Beginn der Rentenzahlung kann eine Sockelbeteiligung an den Bewertungs fällig werden.

    Die nicht garantierte Anwartschaft auf Sockelbeteiligung wird in Prozent des für den Zinsüberschuss

    maßgeblichen Deckungskapitals für die zurückgelegten Versicherungsjahre gebildet

    Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung kann eine Sockelbeteiligung in verminderter Höhe fällig werden.

    Die Sockelbeteiligung wird auf den gem. (a) zuzuteilenden Betrag angerechnet.


    Beteiligung an den Bewertungsreserven während der Rentenbezugszeit


    (c) Nach Beginn der Rentenzahlung beteiligen wir Ihre Versicherung in Form einer widerrufli-

    chen, steigenden Schlussüberschussrente an den Bewertungsreserven. Die nicht garantierte

    Schlussüberschussrente kann gekürzt werden oder auch ganz entfallen, wenn dies zum Aus-

    gleich von Schwankungen der Bewertungsreserven notwendig ist.


    Verrentung des Überschussguthabens

    Das Überschussguthaben Ihres Vertrages wird zu Rentenbeginn in eine zusätzliche garantierte

    Rente umgewandelt. Die Umwandlung erfolgt mit einem Rentenfaktor auf Basis der Rechungsgrundlagen, die zu diesem Zeitpunkt bei der Berechnung der Deckungsrückstellung für die vereinbarte Rente zu verwenden sind. Der Rentenfaktor gibt an, welche monatliche Rente sich zum Rentenbeginn je 10.000 EUR Guthaben aus der Überschussbeteiligung der Aufschubzeit ergibt.

    Wie sich Ihr Überschussguthaben zusammensetzt und welche Rahmenbedingungen für die Um-

    wandlung gelten, können Sie den Bestimmungen zur Überschussbeteiligung (bzw. den versiche-

    rungsmathematischen Hinweisen) entnehmen.


    Abruf zum 01.12.2057

    Aktueller Rentenfaktor je 10.000 EUR: 35,96


    - Anmerkung von mir: das sind die Werte aus 2019


    Höhe der Überschussbeteiligung :

    Für das Kalenderjahr 2019 haben wir die Überschussanteile in folgender Höhe festgelegt:


    (Fortsetzung im nächsten Post)

  • Während der Aufschubzeit

    - Der Zinsüberschuss beträgt jährlich 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals.

    - Das Guthaben aus der verzinslichen Ansammlung wird mit 2,25 % jährlich verzinst.

    - Der Schlussüberschussanteil beträgt ab dem 6. Versicherungsjahr 0,35 % und ab dem

    16. Versicherungsjahr 0,35 % der versicherten Kapitalabfindung. Die Erhöhung der Anwart-

    schaft erfolgt solange, bis insgesamt 19,00 % der versicherten Kapitalabfindung erreicht sind

    - Für die Sockelbeteiligung wurde der Prozentsatz zur Bildung der nicht garantierten Anwart-

    schaft ab dem 6. Versicherungsjahr auf 0,50 % und ab dem 16. Versicherungsjahr auf 0.50 %

    festgelegt.


    Während der Rentenbezugszeit

    - Der Zinsüberschuss beträgt jährlich 0,15 % des Überschussberechtigten Deckungskapitals.


    2016 waren folgende Werte aufgeführt

    - Der Zinsüberschuss beträgt jährlich 0,25 % des überschussberechtigten Deckungskapitals.

    - Das Guthaben aus der verzinslichen Ansammlung wird mit 2,50 % jährlich verzinst.

    - Der Grundüberschuss beträgt 0,50 % des überschussberechtigten Jahresbeitrags (Anmerkung von mir: in den Folgenden Jahren fehlt diese Angabe gänzlich)

    - Der Schlussüberschussanteil beträgt ab dem 6. Versicherungsjahr 0,35 % und ab dem

    16. Versicherungsjahr 0,35 % der versicherten Kapitalabfindung. Die Erhöhung der Anwart-

    schaft erfolgt solange, bis insgesamt 19,00 % der versicherten Kapitalabfindung erreicht sind

    - Für die Sockelbeteiligung wurde der Prozentsatz zur Bildung der nicht garantierten Anwart-

    schaft ab dem 6. Versicherungsjahr auf 0,50 % und ab dem 16. Versicherungsjahr auf 0.50 %

    festgelegt.


    Während der Rentenbezugszeit

    - Der Zinsüberschuss beträgt jährlich 0,55 % des Überschussberechtigten Deckungskapitals.


    2015 waren folgende Werte aufgeführt:


    - Der Zinsüberschuss beträgt jährlich 0,55 % des überschussberechtigten Deckungskapitals.

    - Das Guthaben aus der verzinslichen Ansammlung wird mit 2,80 % jährlich verzinst.

    - Der Grundüberschuss beträgt 0,50 % des überschussberechtigten Jahresbeitrags

    - Der Schlussüberschussanteil beträgt ab dem 6. Versicherungsjahr 0,35 % und ab dem

    16. Versicherungsjahr 0,35 % der versicherten Kapitalabfindung. Die Erhöhung der Anwart-

    schaft erfolgt solange, bis insgesamt 19,00 % der versicherten Kapitalabfindung erreicht sind

    - Für die Sockelbeteiligung wurde der Prozentsatz zur Bildung der nicht garantierten Anwart-

    schaft ab dem 6. Versicherungsjahr auf 0,50 % und ab dem 16. Versicherungsjahr auf 0.50 %

    festgelegt.



    Während der Rentenbezugszeit

    - Der Zinsüberschuss beträgt jährlich 0,85 % des Überschussberechtigten Deckungskapitals.


    2014 und 2013 folgende Werte

    - Der Zinsüberschuss beträgt jährlich 0,80 % des überschussberechtigten Deckungskapitals.

    - Das Guthaben aus der verzinslichen Ansammlung wird mit 3,05 % jährlich verzinst.

    - Der Grundüberschuss beträgt 0,50 % des überschussberechtigten Jahresbeitrags

    - Der Schlussüberschussanteil beträgt ab dem 6. Versicherungsjahr 0,35 % und ab dem

    16. Versicherungsjahr 0,35 % der versicherten Kapitalabfindung. Die Erhöhung der Anwart-

    schaft erfolgt solange, bis insgesamt 19,00 % der versicherten Kapitalabfindung erreicht sind

    - Für die Sockelbeteiligung wurde der Prozentsatz zur Bildung der nicht garantierten Anwart-

    schaft ab dem 6. Versicherungsjahr auf 0,50 % und ab dem 16. Versicherungsjahr auf 0.50 %

    festgelegt.


    Während der Rentenbezugszeit

    - Der Zinsüberschuss beträgt jährlich 1,10 % des Überschussberechtigten Deckungskapitals.


    Schreiben vom 08.12.2013 (nochmal für 2014?!?!?!) folgende Werte

    - Der Zinsüberschuss beträgt jährlich 0,80 % des überschussberechtigten Deckungskapitals.

    - Das Guthaben aus der verzinslichen Ansammlung wird mit 3,05 % jährlich verzinst.

    - Der Grundüberschuss beträgt 0,50 % des überschussberechtigten Jahresbeitrags

    - Der Schlussüberschussanteil beträgt ab dem 6. Versicherungsjahr 0,35 % und ab dem

    16. Versicherungsjahr 0,35 % der versicherten Kapitalabfindung. Die Erhöhung der Anwart-

    schaft erfolgt solange, bis insgesamt 19,00 % der versicherten Kapitalabfindung erreicht sind

    - Für die Sockelbeteiligung wurde der Prozentsatz zur Bildung der nicht garantierten Anwart-

    schaft ab dem 6. Versicherungsjahr auf 0,50 % und ab dem 16. Versicherungsjahr auf 0.50 %

    festgelegt.


    Während der Rentenbezugszeit

    Hier fehlt die Angabe


    Schreiben vom 27.10.2013: für 2013 folgende Werte

    - Der Zinsüberschuss beträgt jährlich 1,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals.

    - Das Guthaben aus der verzinslichen Ansammlung wird mit 3,25 % jährlich verzinst.

    - Der Grundüberschuss beträgt 0,50 % des überschussberechtigten Jahresbeitrags

    - Der Schlussüberschussanteil beträgt ab dem 6. Versicherungsjahr 0,35 % und ab dem

    16. Versicherungsjahr 0,35 % der versicherten Kapitalabfindung. Die Erhöhung der Anwart-

    schaft erfolgt solange, bis insgesamt 19,00 % der versicherten Kapitalabfindung erreicht sind

    - Für die Sockelbeteiligung wurde der Prozentsatz zur Bildung der nicht garantierten Anwart-

    schaft ab dem 6. Versicherungsjahr auf 0,50 % und ab dem 16. Versicherungsjahr auf 0.50 %

    festgelegt.


    Während der Rentenbezugszeit

    - Der Zinsüberschuss beträgt jährlich 1,30 % des Überschussberechtigten Deckungskapitals.


    Schreiben vom 09.12.2012: (nochmal für 2013?!?!?) folgende Werte

    - Der Zinsüberschuss beträgt jährlich 1,25 % des überschussberechtigten Deckungskapitals.

    - Das Guthaben aus der verzinslichen Ansammlung wird mit 3,80 % jährlich verzinst.

    - Der Grundüberschuss beträgt 0,50 % des überschussberechtigten Jahresbeitrags

    - Der Schlussüberschussanteil beträgt ab dem 6. Versicherungsjahr 0,35 % und ab dem

    16. Versicherungsjahr 0,35 % der versicherten Kapitalabfindung. Die Erhöhung der Anwart-

    schaft erfolgt solange, bis insgesamt 19,00 % der versicherten Kapitalabfindung erreicht sind

    - Für die Sockelbeteiligung wurde der Prozentsatz zur Bildung der nicht garantierten Anwart-

    schaft ab dem 6. Versicherungsjahr auf 0,50 % und ab dem 16. Versicherungsjahr auf 0.50 %

    festgelegt.


    Während der Rentenbezugszeit

    - Der Zinsüberschuss beträgt jährlich 1,90 % des Überschussberechtigten Deckungskapitals.


    Während der Rentenbezugszeit

    Hier fehlt die Angabe wieder


    Schreiben vom 21.10.2012: Werte für Kalenderjahr 2012


    - Der Zinsüberschuss beträgt jährlich 1,55 % des überschussberechtigten Deckungskapitals.

    - Das Guthaben aus der verzinslichen Ansammlung wird mit 3,50 % jährlich verzinst.

    - Der Grundüberschuss beträgt 0,50 % des überschussberechtigten Jahresbeitrags

    - Der Schlussüberschussanteil beträgt ab dem 6. Versicherungsjahr 0,35 % und ab dem

    16. Versicherungsjahr 0,35 % der versicherten Kapitalabfindung. Die Erhöhung der Anwart-

    schaft erfolgt solange, bis insgesamt 19,00 % der versicherten Kapitalabfindung erreicht sind

    - Für die Sockelbeteiligung wurde der Prozentsatz zur Bildung der nicht garantierten Anwart-

    schaft ab dem 6. Versicherungsjahr auf 0,50 % und ab dem 16. Versicherungsjahr auf 0.50 %

    festgelegt.


    Ein paar andere Dinge, die mich an dem Vertrag massiv stören:

    Jedes Jahr kommen ca 15-20 Seiten Papierkram dazu, auf denen bis auf die Zahlen eigentlich immer das gleiche Wirrwarr steht. Ich schätze, dass zum Ende der Vertragslaufzeit ca. 3 Aktenordner (vielleicht auch 4) damit gefüllt sein werden. Verschwendet jede Menge Platz, Bäume und nervt mich weil ich immerzu auf den einen Ordner mit dem Papierkram schaue mit einem Finanzprodukt drin was ich nicht verstehe.

    Digital gibt es das ganze nicht zu bekommen. Nur für die Versicherungsbedingungen gab es damals eine CD mit PDF-Dokumenten drauf, die aber nur irgendwelche Buchstabenkürzel im Dateinamen haben, sodass ich nicht Mal weiß welche PDFs für meinen Vertrag zur Anwendung kommen (da ist nämlich alles mögliche von dem Unternehmen an Vertragsbestimmungen drauf - auch zu anderen Produkten)

    Aus meiner Sicht mangelt es zudem an Transparenz. Warum rechnet man mir nicht die effektiv bisher erwirtschaftete Rendit vor (bzw. macht diese besser kenntlich) - ist diese womöglich negativ (irgendwo müssen die rund 1000 Euro Differenz ja geblieben sein)?

    Natürlich könnt ihr mich jetzt wegen meiner grenzenlosen Naivität von damals verbal steinigen (gerade noch gesehen dass der Vertrag auch eine Schweigepflichtsentbindung ggü. Ärzten, Krankenkasse, etc. enthält - weiß nichtmal mehr ob ich das auch mit unterschrieben hatte - würde ich heute auf jeden Fall nicht nochmal machen) - oder ihr gebt mir einen Tipp, was man in diesem Falle sinniger Weise tut. Dafür Danke ich euch vielmals :)


    Folgende Dinge sind mir klar:


    * es ist nicht möglich, für 40 Jahre in die Zukunft verbindliche Zusagen zu machen

    * Versicherungsangestellte wollen auch Essen und in den Urlaub fahren

    * Nachts ist es kälter als draußen ;)


    Dagegen steht: bei meinem ETF sehe ich auf Wunsch täglich, was erwirtschaftet oder verloren wurde. Die Wertpapiere sind Sondervermögen bei der Solarisbank und damit staatlich abgesichert - was ist dagegen z.B. wenn die Versicherungsanstalt der privaten Rentenversicherung pleite geht?

  • Hallo finanzfuchs2019,


    mit der Vermutung der Kosten liegst du nicht ganz verkehrt... eher noch darunter. Alleine die Abschlusskosten bei solchen Verträgen liegen bzw. lagen bei 4,5 bis 5% der garantierten Ablaufleistung.


    Kosten sind immer dann ok, wenn die Leistungen stimmen. Das scheint mir bei solchen Produkten regelmäßig nicht der Fall zu sein.

    Ohne lange hin und her zu rechnen würde ich den Vertrag liquidieren. Ggfs. wäre zu prüfen, ob ein Widerruf infrage kommt.

    Erstens bringt das Kapital aus diesem Vertrag (selbst wenn du einen Verlust hast) selbst investiert (ETF...) auf Sicht deutlich mehr... und zweitens reichen Rente oder Kapitalabfindung bei Ablauf vielleicht gerade für einen kleinen Wochenendeinkauf (Rente)

    oder einen schönen Urlaub (Kapitalabfindung).

  • Nachts ist es kälter als draußen

    Hmmm... ich habe gerade die Hand aus dem (geöffneten) Fenster gehalten um festzustellen ob es schon dunkel ist...


    Du fragst noch, wie sicher die „Anlagen“ beim Versicherer sind. Wenn die Bude pleite geht, gibt’s weniger bis gar nix. Das ist im VAG geregelt. Die Regierungen sind quasi Komplize... dieser sauberen Damen und Herren ?


    Wenn’s um Lebensversicherungen geht, fällt mir immer „Tatort Glaspalast“ ein. Ein unterhaltsames Buch!

    Da wurde gefragt, weshalb die Lebensversicherungen immer so einen schönen, gepflegten Rasen um ihre Verwaltungsgebäude herum haben. Ganz klar... damit man nicht hört wenn sie Geld zum Fenster hinaus werfen!

  • Wann käme denn ein Widerruf in Frage?

  • Wann käme denn ein Widerruf in Frage?

    Ich habe meine LVen und Leibrenten vor 32 Jahren aufgelöst und mich mit dieser Thematik (Widerruf) nicht weiter befasst.

    Du wirst hier unter dem Suchbegriff „Widerruf“ sicherlich weiter kommen. Andere Forenteilnehmer/innen können dir mehr sagen als ich.

  • Wenn ich das richtig verstanden habe, geht das auch nach 2007, Voraussetzung sind Fehler bei der Widerrufsbelehrung. Bis 2007 waren diese wohl eher die Regel, als die Ausnahme, dann haben die Versicherer von Gerichten auf die Finger bekommen und die Belehrung angepasst.


    Vereinzelt könnte es trotzdem noch Fehler geben. Meinen Vertrag habe ich Mal durchgesehen - mit meinem laienhaften Blick habe ich bei mir bis dato keine Fehler in der Widerrufsbelehrung gefunden, so dass bei mir wohl wirklich nur eine Kündigung in Frage kommt

  • Vielen Dank für eure Tipps.


    Ich werde jetzt Mal mit dem Versicherer telefonieren und mich erkundigen ob es etwaige Zusatzversicherungen in dem Vertrag gibt, die ich verlieren würde wenn ich den Vertrag kündige. Viele Grüße

  • Also kurzes Update und noch eine Nachfrage:


    - Versicherungsvertreter hat eingestanden dass der Vertrag Blödsinn ist

    - Frage: wenn ich den Vertrag kündige, muss ich die knapp 2,5k Rückkaufswert dann versteuern? Wenn ja, was kann man tun um das zu verhindern?

  • Du musst bei Kündigung die "Kapitalerträge" versteuern. Darauf würde dann Kapitalertragssteuer berechnet. Mir scheint auf den ersten kurzen Blick, dass das bei Dir meine ich aktuell nicht der Fall ist.

    "Verhindern" kannst Du das sonst am einfachsten über den Freistellungsauftrag (801 EUR Kapitalerträge pro Jahr und Person bleiben steuerfrei). Den müsstest Du ggf. gegenüber dem Versicherer noch erklären (oder der Bank, je nachdem wo die Versicherung geführt wird).


    In der Steuererklärung dürftest Du Deine Einzahlungen in die Versicherung ja nicht abgesetzt haben können (das wäre nur z. B. bei Riester möglich), sodass auch dort keine Steuernachzahlung entsteht.

  • Du musst bei Kündigung die "Kapitalerträge" versteuern. Darauf würde dann Kapitalertragssteuer berechnet. Mir scheint auf den ersten kurzen Blick, dass das bei Dir meine ich aktuell nicht der Fall ist.

    "Verhindern" kannst Du das sonst am einfachsten über den Freistellungsauftrag (801 EUR Kapitalerträge pro Jahr und Person bleiben steuerfrei). Den müsstest Du ggf. gegenüber dem Versicherer noch erklären (oder der Bank, je nachdem wo die Versicherung geführt wird).


    In der Steuererklärung dürftest Du Deine Einzahlungen in die Versicherung ja nicht abgesetzt haben können (das wäre nur z. B. bei Riester möglich), sodass auch dort keine Steuernachzahlung entsteht.

    Mindern denn die Abschluss- und Verwaltungskosten die Steuerlast?

    Woher weiß ich wie viele Erträge der Vertrag erwirtschaftet hat? Muss der Versicherer eine entsprechende Berechnung anfertigen?

  • Bei einer Kündigung wirst Du nur den soganannten Rückkaufswert erhalten. Dieser steht zum einen auf den Schreiben, die Du regelmäßig erhältst. Du kannst aber auch bei der Versicherung den aktuellen Rückkaufswert erfragen, wenn die letzte Mitteilung schon älter ist.


    Mehr Geld als bei einer Kündigung (bei der Du den Rückkaufswert zurückerhältst) würde eine Rückabwicklung des Vertrags bringen, die aber nur bei erfolgreichen Widerspruch möglich ist. Das zu prüfen wäre aber eine Sache für einen Anwalt.


    Versteuert wird bei einer Kündigung die Differenz aus den eingezahlten Beiträgen und dem Auszahlungswert, sofern Du also Erträge mit der Versicherung gemacht hast. Deinen Eingangsposts nach ist das aber per Dez. 2019 nicht der Fall. Dann fallen auch keine Steuern an.