Bearbeitungsgebühr, Bank sagt freiwillig!!!

  • Hallo,
    habe bei meiner Bank versucht die Bearbeitungsgebühr zurück zu verlangen, diese Antwort kam.


    Sehr geehrter...
    der von Ihnen geltend gemachte Rückforderungsanspruch im Hinblick auf das seinerzeit erhobene Bearbeitungsentgelt besteht allerdings nicht.
    Die (Bank) hat der von Ihnen gewünschten Schuldübernahme freiwillig zugestimmt.
    Eine Verpflichtung hierzu bestand nicht. Die Schuldübernahme lag im überwiegenden Interesse von Ihnen und der vorherigen
    Darlehnsnehmerin.
    Bei der Bearbeitung der Schuldübernahme fiel für die (Bank) ein erheblicher, weder gesetzlich noch vertraglich geschuldeter,
    Mehraufwand an. Hierfür konnte die (Bank) ein Entgelt erheben.
    Mit freundlichen.....


    Ist dies Zulässig um keine Bearbeitungsgebühr zurück zu zahlen? Ob nun Umschuldung oder neuer Kredit, das ist doch fast das gleiche.
    Im Grunde ist das doch ein neuer Darlehnskredit, oder wie?



    Danke für eure Antworten

  • Hallo @sany10


    Bei der Thematik Kreditgebühren muss man immer unterscheiden zwischen - Nützt die Dienstleistung dem Kunden? oder - Nützt die Dienstleistung der Bank?


    Wenn mit der Bearbeitungsgebühr z. B. die Prüfung der Kreditwürdigkeit abgedeckt ist, dann ist sie zurückforderbar. Das könnte in Deinem Fall natürlich zutreffen. Wenn die Zeit nicht drängt (Stichwort: Verjährung aller Ansprüche aus den Jahren 2011 und vorher zum 31.12.), dann lohnt sich die Konsultation mit einem Anwalt.

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage ist liebe @sany10, welche Art von Kosten wurden Ihnen belastet?


    War es ein Privatkredit, ein Immobilienkredit mit Übernahme der Grundschulden, etc.


    Können Sie den Sachverhalt der Kosten ein wenig detaillierter darstellen?

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager