Wandlung Bauspardarlehen in ein Annuitätendarlehnen

  • Hallo,

    Wir haben vor 3 Jahren unser Haus mit einen Bauspardarlehen finanziert. Laufzeit 30Jahre, Zins 2,69% bei einer regionalen Volksbank.


    Damals eine schöne Sache. Langfristige Zinssicherheit zu einem akzeptablen Kurs. Heute sind wir in der glücklichen Lage, das unsere Einkommen deutlich gestiegen sind und wir die Möglichkeit sehen 5 bis 10T€ jährlich zusätzlich abbezahlen zu können.


    Welche sinnvollen Möglichkeiten gibt es, aus dem Bauspardarlehen auszusteigen und in EIN Annuitätendarlehnen einzusteigen? Die jährliche Sondertilgungsmöglichkeiten interessieren uns sehr, ebenfalls natürlich die aktuellen niedrigen Zinsen.


    Verstanden haben wir, das es nach 10 Jahren eine Kündigungsmöglichkeit gibt.


    Außerdem noch?


    Danke für euer Feedback. Wir sind offen für alle Varianten.


    Grüße

    André

  • Die jährliche Sondertilgungsmöglichkeiten interessieren uns sehr

    Dazu müsstest Du in Deine Bausparbedingungen schauen, in wie fern eine vorzeitige Rückzahlung / Sondertilgung möglich ist. Ist das überhaupt ein richtiges Bauspardarlehen oder eine Kombination eines Darlehens mit einem Bausparvertrag, bei dem später über das Bausparguthaben samt -darlehen die Restschuld abgelöst wird. Hintergrund der Frage ist, dass ich bei Schwäbisch Hall - darum handelt es sich bei den Genossen wahrscheinlich, keinen derartigen Tarif sehe.

    Verstanden haben wir, das es nach 10 Jahren eine Kündigungsmöglichkeit gibt.

    Das ist richtig. https://www.finanztip.de/baufinanzierung/zinsbindung/

  • Auch wenn die vorherrschende Meinung ist, vorrangig zu tilgen... würde ich auch mal durchrechnen, wie sich die Investition von 5 oder 10k in einen gescheiten ETF auf euer Netto-Vermögen auswirken würde!

  • André, ich rede nicht davon, das Kapital aus dem Depot zum Tilgen zu verwenden!

    Zins und Tilgung werden aus dem „Laufenden“ bedient. Das Depot ist zur Vermögensbildung/Altersversorgung gedacht!

  • JDS, wenn André erst vor drei Jahren Verträge mit 30 Jahren Zinsbindung abgeschlossen hat, dann vermute ich, dass er heute noch nicht für Experimente mit zwischenzeitlichem ETF-Investment aufgeschlossen ist.


    eel800, wenn ihr in dem Konstrukt bleiben wollt, wäre der Ansatz, den Bausparer mehr zu besparen, um ihn schneller zuteilungsreif zu bekommen und das Vorabdarlehen damit zu tilgen. Wenn das Bauspardarlehen dann läuft, könnt ihr sondertilgen nach Herzenslust.

  • eel800, wenn ihr in dem Konstrukt bleiben wollt, wäre der Ansatz, den Bausparer mehr zu besparen, um ihn schneller zuteilungsreif zu bekommen und das Vorabdarlehen damit zu tilgen. Wenn das Bauspardarlehen dann läuft, könnt ihr sondertilgen nach Herzenslust.



    Du meinst die jährlichen 5 bis 10T€ als zusätzlichen Betrag einzahlen, um die 15Jahre zu verkürzen und dann quasi als Annuitätendarlehnen weiter laufen lassen?

  • Ich vermute, dass das Zwischendarlehen zwangsabgelöst wird bei Zuteilungsreife und dass Pantoffelheld in diese Richtung argumentiert. Trotzdem noch mal in die Darlehensbedingungen schauen. Bei mir war damals 10% Sondertilgung p.a. als Standard drin. Wenn ja wäre das die zweite Option.

  • dann vermute ich, dass er heute noch nicht für Experimente mit zwischenzeitlichem ETF-Investment aufgeschlossen ist.

    Da es dabei nur um Geld geht, würde ich die Alternativen ruhig mal durchrechnen ...


    1) wieviel kostet die „Hütte“ insgesamt, wenn der bestehende Vertrag unverändert fortgeführt wird?


    2) wie verändert sich das Gesamtbild bei höherer Tilgung?


    3) wie „laufen“ 1) und ETF statt höherer Tilgung?


    Dann die 3 Ergebnisse vergleichen und die Weichen danach stellen... würde imho am meisten Sinn machen.

    Aber... jeder wie er will ?

  • Hallo eel800,


    wenn es sich bei Ihnen so verhält, wie ich es nach dem geschilderten Sachverhalt vermute, haben Sie ein tilgungsfreies Darlehen (Frage: Bei der Bausparkasse oder bei der Volksbank?) abgeschlossen, das zu gegebener Zeit durch einen bei der Bausparkasse (vermutlich: Schwäbisch Hall) laufenden Bausparvertrag - nach der Zuteilung dieses Bausparvertrags - abgelöst wird, wobei die Höhe der Bausparsumme dem Darlehensbetrag entspricht.


    Üblicherweise - und die Frage, ob es bei Ihnen (ausnahmsweise) anders ist, können Sie nur durch intensives Studium der Vertragsunterlagen und im Gespräch mit Ihrer Volksbank klären - bieten diese Vertragskonstruktionen zwar absolute Zinssicherheit bis zur vollständigen Darlehensrückzahlung, sind in der Phase des Ansparens des Bausparvertrags aber höchst unflexibel.

    Sie sind bei einer solchen Vertragskonstruktion nicht nur nicht verpflichtet, sondern üblicherweise auch auch nicht berechtigt, Tilgungsleistungen auf das Darlehen zu zahlen.

    Mit Zustimmung der Bausparkasse könnten Sie höhere Sparbeiträge (als den Regelsparbeitrag) auf den Bausparvertrag zahlen, mit dem Ziel, dass dieser schneller zuteilungsreif wird und das tilgungsfreie Darlehen abgelöst wird. Ob die Bausparkasse ggf. in Verbindung mit dem Darlehensgeber zustimmt, ist fraglich, da das Prinzip der absoluten Zinssicherheit nicht nur für Sie, sondern auch für die Bausparkasse bzw. den Darlehensgeber gilt - und bei einem (für den Darlehensgeber) vorteilhaften Zinssatz von 2,69 % ist dieser vermutlich daran interessiert, dass das Darlehen so lange wie möglich läuft. Nach den Möglichkeiten bei Ihrer Volksbank bzw. bei der Bausparkasse fragen kostet nichts, rechnen Sie aber nicht damit, dass das ein "Selbstgänger" ist.


    Wahrscheinlich bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als das "überzählige" Geld gut aufzuheben (lassen Sie sich bitte nicht von Ihrer Volksbank bei dieser Gelegenheit gleich die nächste für Sie potenziell ungünstige Vertragskonstruktion in Form "hauseigener" Anlageprodukte "andrehen"!) und es spätestens nach Zuteilung des Bausparvertrags und Ablösung des tilgungsfreien Darlehens für eine weitgehende oder vollständige Tilgung des Bauspardarlehens zu verwenden ... In dieser Phase sind diese Vertragkonditionen unschlagbar flexibel - eine sofortige Tilgung des Gesamtdarlehens ist möglich.


    Vermutlich besser (wenn nicht in den nächsten Jahren die Zinsen deutlich steigen) wird es sein, nach 10 Jahren das m. E. auch bei diesen Vertragskonditionen bestehende Sondertilgungsrecht für das Darlehen zu nutzen und ein normales Annuitätendarlehen aufzunehmen und bei dieser Gelegenheit das Guthaben des Bausparvertrags und das sonst angesparte Geld als Eigenkapital einzusetzen.

    Aus heutiger Sicht würde ich sagen: machen Sie - vorausgesetzt, der dann noch vorhandene Darlehensbedarf ist in Relation zu Ihrem Einkommen nicht allzu hoch - nur noch Darlehensverträge mit fünfjähriger Zinsbindung oder achten Sie zumindest darauf, dass der Vertrag Ihren wahrscheinlichen finanziellen Möglichkeiten entsprechende angemessene Sondertilgungsmöglichkeiten und / oder das Recht, die Tilgungsraten zu erhöhen, enthält. So bleiben Sie bei günstigen Zinsen und relativ guter Zinssicherheit zugleich flexibel.


    Herzliche Grüße


    BSHKunde

  • "Vermutlich besser (wenn nicht in den nächsten Jahren die Zinsen deutlich steigen) wird es sein, nach 10 Jahren das m. E. auch bei diesen Vertragskonditionen bestehende Sondertilgungsrecht für das Darlehen zu nutzen und ein normales Annuitätendarlehen aufzunehmen und bei dieser Gelegenheit das Guthaben des Bausparvertrags und das sonst angesparte Geld als Eigenkapital einzusetzen."


    Sorry - Tippfehler: Ich meinte natürlich "Sonderkündigungsrecht"!

  • Hallo,

    Vielen Dank für die zahlreichen und wertvolle Beiträge!


    Ich habe mir hieraus einen Fragebogen für ein Gespräch mit meiner Volksbank erstellt. Leider reagiert die VoBa bisher nicht auf meine Mail. Vielleicht haben Sie keine Lust auf das Thema?! ?


    Grüße André

  • Du musst damit rechnen, dass Begeisterung und Engagement der Bank sich in Grenzen halten. Erwarte nicht zu viel von dem Gespräch, dann wirst Du nicht so schnell enttäuscht.


    Das von BSHKunde genannte Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren ist Gesetz, das ist nicht individuell im Vertrag geregelt. Davor könntest Du das Darlehen noch gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung kündigen, die aber happig ausfallen wird. Oft lohnt sich dabei noch eine Prüfung auf Korrektheit der Berechnung von dritter Seite. Den Bausparer kannst Du mit einer Frist von meist 3 oder 6 Monaten kündigen. Da ist nur die anfangs gezahlte Gebühr weg.


    Der von mir zuerst angedachte Weg mit schnellerem Ansparen des Bausparers entlässt Dich vielleicht schon vor den 10 Jahren ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Darlehen, aber da ist vielleicht die Mindestsparzeit ein Hindernis und das Geld dafür muss auch irgendwo herkommen. Das wäre vielleicht eher eine sanfte Lösung, wenn Du insgesamt in dem Konstrukt bleiben willst, z.B. weil die Darlehenszinsen vom Bausparer attraktiv sind. Zu den Konditionen hattest Du noch nichts geschrieben.

  • Hallo,

    Ich hatte gestern eine Termin mit der VoBa, der so verlief, wie bereits von einige skizziert. Im Kern wurde mir sehr höflich aufgeführt, daß ich nach 10 Jahren das Darlehnen kündigen kann. Eine Einzahlung und dadurch verkürzte Zeitspanne bis zur Zuteilungsreif, wird durch einen entsprechenden Passus verhindert.


    Unser Plan ist daher, daß KfW nach Ablauf der Zinsbindung komplett zu tilgen und das Bauspardarlehen nach 10 Jahren + Kündigungsfrist in ein Annuitätendarlehnen zu wandeln, sowie um einen hoffentlich größeren Betrag direkt zu reduzieren.


    Das benötigte Geld werden wir jährlich konservativ ansparen und koffentlich auf einen Summe von 50T+ kommen.


    Danke für eure vielen Beiträge!


    Grüße

    André