Broker wendet Teilfreistellung von ETF-Erträgen nicht richtig an

  • Hallo zusammen,


    nach dem Investmentsteuergesetz, das seit 2018 gilt, werden ETF-Erträge (Gewinne durch Verkäufe sowie Ausschüttungen) abhängig von der Aktienquote des ETFs teilfreigestellt, d. h. sie müssen ggf. nur teilweise versteuert werden. Wie hoch diese Teilfreistellung ausfällt, hängt davon ab, zu welchem Anteil der ETF in Aktien investiert:

    • Bei einem ETF mit einer Aktienquote von mindestens 51% müssen nur 70% der Erträge versteuert werden (Teilfreistellung von 30%),
    • bei einer Aktienquote von mindestens 25% müssen 85% versteuert werden (Teilfreistellung von 15%),
    • unterhalb von 25% müssen die Erträge zu 100% versteuert werden (keine Teilfreistellung).

    Ich habe einige ausschüttende ETFs in meinem Depot und habe stichprobenartig überprüft, ob mein Broker (onvista bank bzw. "Finanzen.net Broker") diese Teilfreistellung korrekt anwendet. Leider scheint das oft nicht der Fall zu sein, es wird oft zu viel Steuer abgeführt.


    Beispielsweise erhielt ich eine Ausschüttung aus dem ETF mit der ISIN IE00B1FZS350, die zu 100% versteuert wurde. Dieser ETF weist jedoch eine Aktienquote von über 98% auf, dementsprechend hätten nur 70% der Ausschüttung versteuert werden müssen.


    Eine andere Ausschüttung aus dem ETF mit der ISIN IE00B1XNHC34 wurde zu 85% versteuert (was zeigt, dass der Broker zumindest das Konzept der Teilfreistellung kennt). Allerdings weist auch dieser ETF eine Aktienquote von fast 98% auf, daher hätten nur 70% der Ausschüttung versteuert werden müssen.


    Bei dem ETF mit der ISIN IE00B1YZSC51 erfolgte hingegen korrekterweise eine Teilfreistellung von 30%.


    Bislang waren die Fehler immer zu meinen Ungunsten, d. h. ich habe zu viel Steuer gezahlt.


    Der langen Rede kurzer Sinn: Mich würde interessieren, welche Erfahrungen ihr zum Thema Teilfreistellung von ETF-Erträgen mit euren (anderen) Brokern gemacht habt. Evtl. würde ich mein Depot zu einem Broker umziehen, der die Teilfreistellung korrekt anwendet.


    Besten Dank.

  • TomasRiker

    Hat den Titel des Themas von „Broker "vergisst" Teilfreistellung von ETF-Erträgen“ zu „Broker wendet Teilfreistellung von ETF-Erträgen nicht richtig an“ geändert.
  • Hallo TomasRiker , willkommen im Finanztip-Forum.


    Die zitierte Regelung ist soweit richtig, allerdings muss dies durch die Fondsgesellschaft dann auch so dokumentiert sein. Dies ist jedoch nicht der Fall, sondern genau so, wie es Onvista gemacht hat. s. S. 156 von https://www.ishares.com/de/pri…lc-de-emea-prospectus.pdf


    Das kannst Du ggf. in der Steuererklärung beheben, s. Absatz 4 von https://www.gesetze-im-internet.de/invstg_2018/__20.html Sinnvollerweise bei ishares nachfragen, ob sie Dir das bescheinigen können. Gerne hier über das Ergebnis berichten.

  • Hallo TomasRiker , willkommen im Finanztip-Forum.


    Die zitierte Regelung ist soweit richtig, allerdings muss dies durch die Fondsgesellschaft dann auch so dokumentiert sein. Dies ist jedoch nicht der Fall, sondern genau so, wie es Onvista gemacht hat. s. S. 156 von https://www.ishares.com/de/pri…lc-de-emea-prospectus.pdf

    Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort. Ich hatte schon nach der Mindestaktienquote gesucht, war allerdings auf der Webseite von iShares nicht direkt fündig geworden.