ETF-Kinderdepot: Risiken und Nebenwirkungen

  • So, es gibt ein Update:


    Nachdem ich für meine Tochter ein u18-Konto bei der DKB eröffnet habe, wollte ich direkt ein Depot eröffnen. Aber Pustekuchen!

    Was ich nämlich noch nicht erwähnt hatte: Ich habe neben der deutschen blöderweise auch eine amerikanische Staatsbürgerschaft - und bin damit dort steuerpflichtig.

    Das mag die DKB überhaupt nicht - und verbietet mir pauschal den Wertpapierhandel. An dieser Stelle gehen grüße an meine Mama, meinen Papa und natürlich meine Eltern raus: Danke, dass ihr mich in den USA geboren habt! War ne super Idee!


    So, nun dachte ich mir: Meine Frau, die ist (ausschließlich) deutsche Staatsbürgerin. Macht sie einfach ein Konto/Depot für unsere Tochter auf. Aber halt , so einfach ist das nicht, denn: Überall muss ich mich mit als gesetzlicher Vertreter eintragen. Und dazu natürlich auch immer, dass ich in einem anderen Land steuerpflichtig bin.

    Zwar habe ich es testweise schon mal soweit geschafft, dass ich bei consors und comdirect "Junior-Depot eröffnen" klicken konnte. Doch bin ich mir sicher, wie es damals schon bei der Eröffnung eines Tagesgeldkontos bei cosmosdirekt war, noch bevor der erste Trade gemacht wird, heißt es: Nee, Herr amerikanischer Julian1803, sie nicht! Tut uns Leid.


    Echt frustrierend.


    Aber klar, auf einen Versuch lass ich es angekommen. Stand jetzt bei comdirect. Alles für die Tochter!


    Und wenn wir dann später das eigene ETF-Sparen beginnen, nehmen wir TradeRepublic. Denen hat die ID meiner Frau gereicht.

  • Julian1803 Die Option die amerikanische Staatsbürgerschaft abzulegen kommt nicht in Frage?

    Ein Kumpel von mir hat das gleiche Problem und geht nun diesen Weg!

    Jede Steuer hat etwas erstaunlich ungemütliches für denjenigen, der sie zahlen oder auch nur auslegen soll.


    Otto von Bismarck


    -Schlauer wird es nicht-

  • Sicherlich eine Möglichkeit, so einfach ist das aber leider nicht. Viel Bürokratie, die man selbst nur schwer verrichten kann, hohe Kosten allein für die "exit fee" und und und. Und von heute auf morgen ist man damit auch nicht von seiner "Steuerlast" befreit.


    Höre mir aber gerne die vollendete Story deines Kumpels an, wenn sie soweit ist!

  • Hallo,

    wir stellen gerade ähnliche Überlegungen wie Julian an.

    Wenn ich Geld im Namen meines Sohnes rollend in ETFs spare, aber kurz vor seinem 18 Geburtstag feststelle, das er wohl noch nicht so reif ist und das Geld statt fürs Studium für ein teures Auto ausgeben will. Dann würde ich die Anteile gerne per Depotübertrag auf mein Depot 'retten'.

    Ich habe verstanden, das man da (zumindest bei Consors) dann 'Schenkung' oder 'sonstiges' als Grund angeben kann.

    Wie verhält sich das dann steuerlich? Muss ich die Steuern, die mein Sohn beim rollenden realisieren der Gewinne gespart hat, nachzahlen/zurückzahlen?

    Wie würden die Gewinne berechnet/besteuert, wenn ich Anteile für meinen Sohn regelmäßig verkaufen würde, z.B. um ein Studium zu finanzieren?

    Oder würde man die Anteile dann wieder per Depotübertrag zurückschieben?


    Vg,

    Johannes

  • Du darfst es rechtlich nicht zurückholen. Es gehört dem Kind. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1641.html


    Du darfst es auch nicht für das Studium aus dem Depot des Kindes entnehmen, da dies weiterhin Deine Unterhaltsverpflichtung aus Deinem Vermögen ist.


    Wir haben es für uns so gelöst, dass wir nur so viel übertragen haben, dass der Kindes- / Familienunterhalt gewährleistet bleibt auch wenn ein Kind mit seinem Depot Unsinn macht.

  • aber kurz vor seinem 18 Geburtstag feststelle, das er wohl noch nicht so reif ist und das Geld statt fürs Studium für ein teures Auto ausgeben will.

    Dann wäre es (spätestens) an der Zeit, mit dem Sohn ein ausführliches Gespräch über Geldangelegenheiten zu führen!

  • Ich denke dann lege ich es besser auf meinen Namen an und gib ihm die Anteile dann als Schenkung, im Studium/Ausbildung dürften die Werbungskosten ja so hoch sein, das er effektiv sehr wenig Einkommenssteuer zahlen wird.

  • Schenkung läuft alle 10 Jahre im Rahmen der Erbschaftssteuerfreibeträge steuerfrei. Hier muss man dann beachten, dass die enthaltenen Wertzuwächse beim Verkauf trotzdem steuerpflichtig sind. Wenn dann eine NV vorliegt oder der persönliche Steuersatz gering ist ist das ggf. günstiger als bei den Eltern zu versteuern.