Betriebsrente beim Jobwechsel

  • Hallo zusammen,

    für meine Frau steht in Kürze ein Jobwechsel an. Sie wechselt von der Privatwirtschaft zu einer GmbH, wo der Bund alleiniger Gesellschafter ist. Es gilt ein besonderer Tariftvertrag des Bundes. Soweit ich das bisher recherchiert habe, wird bei der VBL (Altersvorsorge für den öffentlichen Dienst) eine Betriebsrente von 8,26 % des Monatslohns gezahlt, wobei vom Arbeitnehmer nur ein Betrag von 1,81 % und vom AG 6,45 % der Kosten und damit mehr als 3 x soviel wie vom Arbeitnehmer gezahlt werden. Nach allem was ich bisher gelesen habe, scheint das ein sog. "No-braner" zu sein oder habe ich da was übersehen und falsch verstanden? Diese Form der zusätzlichen betrieblichen Altersabsicherung scheint also überaus sinnvoll zu sein oder?


    Es stellt sich nunmehr die Frage, was mit der alten Betriebsrente zu tun ist? Die war bei einer Pensionskasse. Da sind mittlerweile ca. 8.000 Euro eingezahlt worden, die mit 1,75 % verzinst sind (wenn ich da richtig informiert bin). Sollte man die einfach ruhend stellen und die bislang erworbenen Rentenansprüche einfach auf sich zukommen lassen oder sollte man da in irgendeiner Weise aktiv mit umgehen?


    Für Eure Antworten bedanke ich mich schon jetzt


    Beste Grüße


    Bussi

  • Hallo.


    Die VBL ist insofern ein No-Brainer als dass sie nicht optional ist. Zur Kenntnis nehmen, dass dort Ansprüche erworben werden, und gut.

    Die alte bAV könnte man privat weiterführen, dazu sollte man sich die Bedingungen dort noch einmal genau anschauen. Aber wahrscheinlich macht die Weiterführung ohne AG-Zuschuss nicht viel Sinn.

  • Hallo BU,


    neben der Verpflichtung der VBL beizutreten, mit einem kleinen AN Anteil gibt es die unverhinderte Möglichkeit im Rahmen der Gehaltsumwandlung die Pensionskasse der Frau weiterzubedienen bzw. wenn der AG diese nicht akzeptiert das Guthaben in dessen gewählte BAV zu portieren.

    z.B.

    Meine Frau arbeitet beim MDK-BW und zahlt ähnlich wie VBL in deren Pendant in BW ein. ZVK-BW

    gleichzeitig hätte sie die Möglichkeit der Gehaltsumwandlung in die Allianz BAV.

  • Vielen Dank für die Antworten,

    ich muss mir jetzt mal den genauen Arbeitsvetrag anschauen und schauen, wie die Konditionen genau aussehen. Nach meiner bisherigen Recherche scheint das bAV Angebot des neuen Arbeitgebers aber ausgesprochen lukrativ zu sein und einen erheblichen Teil der Rentenlücke zu schließen:thumbup:


    Viele Grüße