Ehrenamtspauschale

  • Habe Ihren letzten Finanztip - Newsletter wieder sehr aufmerksam gelesen, insbesondere auch den Artikel zur Ehrenamtspauschale und habe hierzu eine Frage.


    Warum können Schiedsrichter im Sport nur eine Ehrenamtspauschale von 720,00 € und keine Übungsleiterpauschale von 2400,00 € bei der Steuer geltend machen, obwohl sie ja eigentlich auch eine pädagogische Tätigkeit ausüben und speziell in meinem Fall, ich auch noch Schiedsrichter für Ihr Ehrenamt aus-und weiterbilde ?


    Die Einordnung der Schiedsrichter als Übungsleiter wäre ein wirklich positives Zeichen und eine echte Würdigung dieses, nicht immer einfachen, Ehrenamtes und würde mit Sicherheit auch dazu beitragen, dass sich der Unterbestand an Schiedsrichtern in allen sportlichen Bereichen verringern könnte.


    Vielleicht können Sie meine Frage beantworten, insbesondere dahingehend, welche plausiblen Gründe und welche Logik für die Ungleichbehandlung (aus meiner Sicht) dahinter stecken - vielen Dank dafür !

  • Hallo.


    Die Aufgaben eines Schiedsrichters unterscheiden sich deutlich von denen eines Übungsleiters, so zumindest meine Erfahrungen in beiden Rollen, was am Ende zu dieser Einteilung geführt hat.

    Mehr fällt mir dazu nicht ein.


    Allerdings bin ich der Meinung, dass die Lehrtätigkeit als Aus- und Fortbilder (auch wenn es ums Schiedsrichterwesen geht) in die Kategorie "Übungsleiter" gehört, dort geht es ja um Wissensvermittlung und nicht um Organisation bzw. Sicherstellung einer (sportlichen) Veranstaltung.


    Ggf. müsste man den Punkt überprüfen.

  • Hallo,

    kann man die Ehrenamtpauschale auch geltend machen, wenn man keinerlei Geld für seine geleistete Tätigkeit/Zeit erhält, lediglich evtl. anfallende Fahrtkosten.

  • Nein, da es dann kein Einkommen ist und nicht einmal eine Ausgabe wenn die Fahrtkosten ersetzt werden, Es gibt eine Ausnahme wenn man sehr hohe Ausgaben hat, die nicht ersetzt werden. s. ganz weit unten in https://www.finanztip.de/ehrenamtspauschale/ 


    Eine weitere Variante ist die Rückspende, auch im verlinkten Text. Ich bin selbst Ehrenamtler und Beisitzer im Vorstand, würde das im Verein aber nicht befürworten. wenn die Tätigkeit sonst üblicherweise selbstlos erbracht wird (wie in meinem Verein).

  • Die Rückspende klingt so elegant und geschmeidig, ist aber in der Etablierung ein Krampf, wenn man sich die Voraussetzungen anschaut.


    Sofern in der Vergangenheit tatsächlich Geld geflossen ist, dann kann der Ehrenamtler natürlich sagen, dass er künftig sein Geld lieber vom Finanzamt bekommen will als vom Verein.