Steuern bei Etf Verkauf

  • Hallo,


    wie läuft das mit dem Freibetrag?


    Es gibt ja den Freibetrag in Höhe von 801 €.


    Gerne würde ich einen Fonds B verkaufen, der einen Gewinn von 50€ gemacht hat.


    Die Frage bezieht sich nun auf das neue Steuerkonzept, wonach alles fiktiv am 31.12.2019 verkauft wird und mit dem Wert am 01.01.2019 verglichen wird (sehe ich das richtig?).


    Der andere Fonds A hat einen Gewinn von 900€ gemacht.


    Was ist nun steuerpflichtig?

    Nur der Verkauf von B oder auch der fiktive Verkauf von Fonds A?


    Wie kann ich steuerlich Vorteilhaft den Fonds B verkaufen?


    Vielen Dank für Eure Antworten

  • Altsachse hat es richtig erklärt. Die Rechtsänderung was zum 01,01.2018, der fiktive Verkauf zum 31.12.17. s. https://www.finanztip.de/index…stmentsteuerreformgesetz/


    Ganz grob gesprochen passierte beim fiktiven Verkauf nichts. Der fiktive Verkauf wird zum realen Verkauf dann wenn tatsächlich verkauft wird. Dabei werden die Gewinne bis zum 31.12.17 (aus der Abrechnung des fiktiven Verkaufs) und seit 01.01.18 (ggf. mit Teilfreistellung) saldiert und versteuert.


    Wenn im Beispiel mit Fonds A nichts im Steuerjahr passiert belastet er auch nicht den Pauschbetrag. Heißt im Umkehrschluss wenn sonst keine Kapitalerträge vorliegen sind die 50 € von Fonds B bei Verkauf durch den Pauschbetrag steuerfrei.


    Hinweis zum Vergleich 01.01 zu 31.12.: Hier liegt wohl eine Verwechslung mit der Vorabpauschale vor. Für diese werden Start und Endwert des Jahres verglichen. Die Differenz, jedoch maximal die Vorabpauschale, ist steuerpflichtig , Bei Ausschüttern wird auch noch die Ausschüttung einbezogen. Dies ist ebenfalls im verlinkten Artikel beschrieben. Beachten: Die Vorabpauschale für 2019 ist erst zum 02.01.20 zugeflossen, zählt also in das aktuelle Steuerjahr.