Vorsorge vor Zugriff schützen

  • Hallo,

    Ich (66) möchte für meine Enkelin (0,5) ein Depot für einen ETF eröffnen, das auf den Namen meiner Enkelin läuft und sicherstellen, dass es im Alter von 18 Jahren an Sie ausbezahlt werden kann. Ich habe bei 2 Banken die Information bekommen, dass das in Form eines Juniordepots geht, dass aber die Erziehungsberechtigten dieses Konto eröffnen oder führen müssen, und ich und meine Frau (oder Dritte) als Verfügungsberechtigte eingetragen werden könnten.


    Ich selbst könnte in meinem Depot lediglich einen ETF (oder anderes) für meine Enkelin ansparen. In diesem Falle sollte die Verwendung testamentarisch verfügt werden und anfallende Steuern würden vom ersten Tag an zu meinen Lasten gehen.


    Ich habe durchaus Vertrauen in meine Tochter (Mutter meiner Enkelin) und Ihrem Mann und möchte nichts böses unterstellen, aber 18 Jahre sind eine lange Zeit und evtl. erlebe ich die die letzten Jahre oder den Auszahlungszeitpunkt gar nicht mehr. Es ist ein sehr langer Zeitraum und die Verhinderung eines Zugriffes aller Verfügungsberechtigten würde schon im Vorfeld jegliche Diskussion unterbinden und Streit gar nicht erst aufkommen lassen.


    Zu diesen Gedanken bin ich eigentlich nicht aus mangelndem Vertrauen in meine Familie gekommen, sondern durch die Handlungsweise eines Notars, der mir vor einiger Zeit, als ich eine kleine Immobilie aus meinem Eigentum, meiner Tochter überschreiben wollte, davon abgeraten hat, weil er, begründet aus seinem Erfahrungsschatz, der Meinung war, es sei zu früh, und er schon zu viele ‚heile Familien‘ gesehen hat. Und Ich weiss aus eigener Erfahrung, wie schwer es in meiner kurzen Arbeitslosenzeit vor vielen Jahre war, die Finger vom Geld meiner Kinder zu lassen.


    Gibt es eine Idee für eine andere Vorgehensweise oder Anlageform die völlig sicherstellt, dass die Anlage ausschließlich der Enkelin zugute kommt und anderweitigen Zugriff (sogar den eigenen) ausschließt:?:

  • In meiner Familie gibt es zwei Varianten.

    1) Ein Großvater hat Depots auf unsere Kinder im eigenen Namen eröffnet, er bespart darauf ETFs auf den MSCI World. Ich bezweifle, dass er sie in seinem Testament erwähnt, aber es ist sonnenklar, dass meine Kinder sie kriegen werden. Hier spielt natürlich der Faktor Zeit eine Rolle, das Vermögen des 6jährigen ist schon etwas gewachsen, unser Baby bekommt gerade erst die ersten Einzahlungen, wenn mein Vater stirbt, wird die Vermögenssituation aller drei Kinder sehr unterschiedlich sein (außer er wird über 90 und hält das Sparen durch), das lässt sich aber nicht ändern.

    2) Eine Urgroßmutter hat uns gebeten, bei der lokalen Sparkasse eine Sparcard zu eröffnen. Sie existiert im Namen jedes Kindes. Die Urgroßmutter hat die Sparcard, wir wissen nicht was auf dem Konto passiert, eines Tages werden wir es wissen, dann bekommen die Kinder Zugriff.


    Ich glaube, die Variante Großvater eröffnet Depot in eigenem Namen, erwähnt es im Testament und hinterlegt das Testament bei Gericht ist die einzig wirklich sichere Variante. Wenn man im Namen des Kindes eröffnet, "dürfen" die Eltern zwar nicht verfügen, aber sie "können" es und dann muss man erstmal einen Prozess anstrengen, um das wieder gerade zu rücken - oder kann selbst nicht mehr handeln, dann ist das Thema zu Ungunsten des Enkels erledigt.

  • Wenn Eltern das Geld ihrer Kinder nehmen, werden sie immer einen Grund vorzuweisen haben, wie weit her geholt er auch sein mag. "Du hättest nicht auf Klassenfahrt fahren können..." bla bla bla.


    Wie schlecht muss das Verhältnis zwischen Kindern und Eltern sein, dass ein Kind bei Volljährigkeit gegen seine Eltern vorgeht? Welche Dokumente wird es in Händen halten, wenn die Eltern Jahre zuvor gehandelt haben?

  • Ich kann nur sagen, wenn ich als Vater beschließe, das Geld meiner Kinder an mich zu nehmen, werden die nichts gegen mich in der Hand haben. Gott sei dank bin ich anders gestrickt und bei uns herrscht eine vollständige Vertrauenskultur und das völlig zurecht. Aber wenn ich als Großvater Bedenken hätte, würde ich mich nicht auf BGB und OLG verlassen. Dann würde ich das mit eigenen Mitteln absichern, zum Wohle meiner Enkel

  • also ich will das alles nicht zu hoch hängen und schon über Gerichte sinnieren. Es bleibt die prinzipielle Frage, warum kann ich auf den Namen eines Minderjährigen kein Konto/Depot eröffnen, ohne Erziehungsberechtigte außer

    Die Minderjährigen-Existenz ist nachgewiesen durch Geburtsurkunde und, man glaubt es nicht, sie haben schon eine Steuer ID.

  • Um welche Frage geht es jetzt?


    Die Verfügungsmöglichkeit der Eltern kann ausgeschlossen werden, deswegen habe ich das BGB zitiert. Ob es eine Bank gibt, die so ein Depot anbietet, ist eine andere Frage und wahrscheinlich in den üblichen Prozessen nicht vorgesehen.

  • warum kann ich auf den Namen eines Minderjährigen kein Konto/Depot eröffnen, ohne Erziehungsberechtigte

    Weil das eben nur Erziehungsberechtigte dürfen. Du darfst ja auch für keine Freunde, Verwandten oder Nachbarn Konten anlegen, selbst wenn Du in allerbester Absicht handeln alle nötigen Dokumente dabei hättest. Eine Möglichkeit gibt es noch: Du könntest das Kind adoptieren ;)