PKV Gesundheitsprüfung Basistarif

  • Hallo zusammen !

    Leider finde ich nirgends eine für mich eindeutige Antwort auf ein Thema, was auch schon im Finanztip behandelt wurde.

    Ich hoffe, vielleicht dann auf diesem Wege...!


    Ich möchte in den Basistarif meiner PKV wechseln, allerdings

    wird eine Gesundheitsprüfung durch einen Arzt verlangt.
    Hierzu findet man unterschiedliche Aussagen im Netz, bei Verivox z.B. steht "Einer der größten Vorteile, die der PKV-Basistarif bietet, ist die Tatsache, dass hier keine Gesundheitsprüfung nötig ist.", auf anderen Seiten steht allerdings das Gegenteil z.B. "Werden im Basistarif Gesundheitsfragen gestellt ?
    Ja. Es werden im Antrag zwar Gesundheitsfragen gestellt und müssen auch beantwortet werden, doch sie dienen nur statistischen Zwecken."
    oder
    "Darf die Versicherung eine Gesundheitsprüfung verlangen?
    Wenn der neue Tarif Mehrleistungen im Vergleich zu Ihrem aktuellen Versicherungsschutz beinhaltet, darf Ihr Unternehmen eine Gesundheitsprüfung verlangen.".

    Im obigen letzten Satz ist die Sprache von "Mehrleistungen". Da ich davon ausgehe, dass der Basistarif keine Mehrleistungen zu meinem derzeitigen Tarif bietet, würde ich den Anspruch auf eine Gesundheitsprüfung also eher verneinen. Zumal man auch noch das hier im Netz findet :
    "Die PKV darf im Basistarif aufgrund der Gesundheitsprüfung bzw. des Gesundheitszustandes eines Versicherten weder den Beitrag der einzelnen Person erhöhen oder senken, noch den Antragsteller ablehnen („Kontrahierungszwang“)! Insofern handelt es sich zwar nicht um eine private Krankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung, jedoch ist ihr Ergebnis für die Aufnahme nicht relevant.

    Also Aufnahmezwang in den Basistarif, aber die Kosten der Gesundheitsprüfung soll ich tragen !
    (Ich denke, dass wird sich auf ca. 300 € belaufen, wenn's reicht mit großem Blutbild etc...)

    Ein zahnärzliches Zeugnis wird auch verlangt, allerdings hier mit Kostenübernahme.


    Meine Frage ist also, kann ich die Gesundheitsprüfung ablehnen bzw. muß die PKV die anfallenden Kosten übernehmen ?


    Hzl. Dank für Antworten !

  • Erfüllen Sie denn die Voraussetzungen?

    "Wer seine private Krankenversicherung nach dem 31. Dezember 2008 abgeschlossen hat, kann jederzeit in den Basistarif eines beliebigen PKV-Unternehmens wechseln. Wenn die PKV-Versicherung schon länger besteht, ist ein Wechsel in den Basistarif des aktuellen Versicherers nur möglich

    • nach dem 55. Geburtstag oder
    • bei Bezug einer Rente bzw. einer Pension oder
    • bei Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialrechts."

      Ihre Frage ist ohne mehr Informationen so nicht zu klären.

      § 193 wäre auch zu prüfen ......

      Warum wollen Sie in den Basistarif wechseln, wie lange sind sie in der PKV versichert, wie alt sind Sie, etc.?

      PKV-Verband Sozialtarife
  • Ja, ich erfülle die Voraussetzungen und bin gezwungen, verursacht durch die Corona Pandemie,

    zu wechseln, da ich die Beiträge derzeit selber nicht leisten kann.


    Meine Frage zielt darauf ab, ob es gesetzliche Grundlagen für eine Gesundheitsprüfung gibt.

  • Meines Wissens nach sollte man kostenfrei in den Basistarif kommen.


    Ich würde mir den Wechsel aber noch mal überlegen, auch wenn gerade das Geld knapp ist.

    Oftmals ist der Basistarif auch nicht wirklich billiger. Der Basistarif kostet 600 Euro im Monat und du darfst dich mit jedem Arzt rumstreiten und draufzahlen, weil nur eine Gebühr von 1,8 bezahlt wird anstatt der Standardgebühr von 2,3 die alle Ärzte bei Privatpatienten abrechnen.


    Bei Beitragsschulden landet man im Notlagentarif, geht es wieder aufwärts und bezahlt man diese, ist man wieder im alten Tarif als wäre nichts gewesen.


    Ein Wechsel vom Basistarif in den normalen Tarif ist schwerer, evtl. unmöglich.

  • Ja, ich erfülle die Voraussetzungen und bin gezwungen, verursacht durch die Corona Pandemie,

    zu wechseln, da ich die Beiträge derzeit selber nicht leisten kann.


    Meine Frage zielt darauf ab, ob es gesetzliche Grundlagen für eine Gesundheitsprüfung gibt.

    Dann ist das m. E. unzulässig.....

    Achtung: beim gleichen Versicherer und als Umstellung aus dem bisherigen Vertrag!

    Nicht bei Versicherer -Wechsel und nicht wenn es gar keine private Krankenversicherung aktuell gibt!

    Da braucht es einen sachverständigen Experten!

  • Meines wissen entspricht hier aber nicht in jedem Fall der Realität.

    Der Basistarif kostet deutlich mehr als 600 Euro ->

    759,49 Euro

    (2021 - das ist der zahlbeitrag und nicht der Tarifbeitrag!

    Der Abrechnungssatz für persönliche Leistung beträgt 1,2 fache GOÄ und ist im Vertrag zwichen KBV und PKV-Verband geregelt.

    Wenn Hilfebedürftigkeit im sinne des SGB II oder SGB XII besteht, dann landet man nicht im Notlagentarif .... sondern im Basistarif!