Neuer Riester mit Zusammenveranlagung

  • Hallo zusammen,
    ich habe mich in den letzten Tagen mit dem Thema "Riester" beschäftigt und habe auf meiner letzten Standmitteilung (vom 31.12.2019) gesehen, dass ich bei meinem aktuellen Vertrag (fondsgebundene Riesterrente, abgeschlossen zum 1.7.2014) mit ca. 1.375€ im Minus bin (+Guthaben -eingezahlte Beiträge -Zulagen).

    Da mir der Vertrag zu teuer ist, möchte ich ihn beitragsfrei stellen/ stillegen und einen neuen Vertrag abschließen. Dabei tendiere ich Aufrgund von verhältnismäßig "geringen" Kosten und den Renditechancen aktuell zu einem Riester-Fondssparplan spricht da etwas gegen? Nebenher bespare ich noch fleißig einen ETF mit 10-15% vom Nettogehalt, möchte aber den Riester als "sicheres" Standbein.


    Nun zur Hauptfrage:

    Ich verdiene relativ ordentlich und würde 1925€ einzahlen, um mit der maximalen Förderung von 175€ auf den Maximalbeitrag von 2100€ kommen und somit auch einiges an Steuerersparnis herauszuholen.

    Ich bin seit diesem Jahr verheiratet und (noch) kinderlos. Meine Frau ist auch Angestellte und somit unmittelbar förderungsberechtigt, riestert allerdings (noch) nicht. Hat das Auswirkungen auf die Steuerersparnis, wenn wir zusammen veranlagen und meine Frau nicht riestert? Erhöht sich der max. Betrag durch die Zusammenveranlagung auf 4200€ oder bleibt es bei den 2100€, da nur ich riestere.

    Wie würde es aussehen, wenn meine Frau auch riestert mit einem relativ geringen Beitrag entsprechend dem geringeren Gehalt einzahlt? Blieben die Steuerersparnisse auf meinen Beitrag bei der Zusammenveranlagung trotzdem erhalten? Also würden die Sonderausgaben trotz Zusammenveranlagung pro Person gelten?


    Sorry für die lange und komplizierte Ausführung aber vielleicht habe ich deshalb auch bisher online noch nichts gefunden :D

    Ich versuchs nochmal zusammenzufassen:

    1. Wie sieht es bei Zusammenveranlagung mit Steuererstattungen aus, wenn der eine Partner volle 2.100€ einzahlt und der andere Partner nichts, obwohl beide förderungsfähig sind?

    2. Wie würde sich das ändern, wenn der andere Partner auch zu riestern beginnt (zu der Grenze von 4% Jahresbrutto)?

    3. Würde bei der oben beschriebenen Konstellation ein Fondssparplan Sinn machen? Habt ihr hierzu empfehlungen?


    Danke für eure Hilfe - ich freue mich auf Antworten, Rückfragen und natürlich auch Feedback :thumbup:

  • Hallo.


    1. + 2. Es kann ruhig nur einer riestern. Wenn man allerdings hauptsächlich auf die Steuererstattung schielt, dann sollten bei gemeinsamer Veranlagung wohl beide Partner möglichst viel einzahlen. Jeder hat den Sonderausgabenabzug, den man nicht aus Versehen verschenken sollte. Wenn es eine bewusste Entscheidung ist, dann ist das etwas anderes.


    3. Irgendwo muss die Rendite herkommen. Woher, wenn nicht aus Fonds?

  • Hallo Referat Janders,


    vielen Dank für die rasend schnelle Antwort(en)! :)

    Habe noch 2 kurze Rückfragen:

    1. + 2. Es kann ruhig nur einer riestern. Wenn man allerdings hauptsächlich auf die Steuererstattung schielt, dann sollten bei gemeinsamer Veranlagung wohl beide Partner möglichst viel einzahlen. Jeder hat den Sonderausgabenabzug, den man nicht aus Versehen verschenken sollte. Wenn es eine bewusste Entscheidung ist, dann ist das etwas anderes.

    Ist verstanden: Wenn wir beide riestern, bekommen wir auch in Absolutwerten mehr zurück. Aber würde ich für meinen Riester (aus oben skizziertem Szenario) eine größere Erstattung bekommen, wenn ich alleinstehend wäre?


    3. Irgendwo muss die Rendite herkommen. Woher, wenn nicht aus Fonds?

    Recht hast du, ist notiert :thumbup:

    Hast du auch einen Tipp wo? Oder soll ich hier einfach auf den Finanztip Artikel von 2017 vertrauen und es mit dem DWS Toprente Dynamik über einen Internetvermittler (AVL, fondsvermittlung.de oder fonds-for-less.de) versuchen?


    Danke nochmal für die Rückmeldung:)

  • Nach meinem Verständnis ergeben sich allenfalls marginale Unterschiede dadurch, dass Partner B auch riestert oder eben nicht.


    Ob sich Unterschiede durch getrennte/gemeinsame Veranlagung ergeben, dass sollte besser ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe klären, da will ich mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.


    Seit dem Fairriester-Wahnsinn bin ich vorsichtig geworden hinsichtlich konkreter Anbieter-Empfehlungen.


    Wenn allerdings eine kurze Recherche keine anderen Ergebnisse auswirft oder zumindest nichts, was zur Disqualifizierung der DES als Anbieter führt, dann sollte man einen Blick riskieren.


    Vielleicht kommt ja noch weiterer Input aus der Community.