Photovoltaikanlage bis 10 KWp auf vermietetem Mehrfamilienhaus

  • Hallo,

    ich habe eine Frage, auf die mir bisher keiner eine richtige Antwort geben konnte:

    Wenn ich auf mein Mehrfamilienhaus, dessen Wohnungen vermietet werden sollen, eine Photovoltaikanlage bis 10 KW

    installieren lasse, wird das komplette Haus dann bei späterem Verkauf , trotz Gewerbebefreiung für die Photovoltaikanlage,

    zum Gewerbeobjekt, für das ich dann einen Verkaufsgewinn versteuern müsste?:?:

  • Hallo Frankenjo,


    Soweit ich da im Bilde bin, kommt die gewerbliche Abfaerbetheorie nur bei Personengesellschaften zum tragen. Also solltest du die PV Anlage zb mit deinem Partner als GbR betreiben o.ä. Aber hierzu natürlich von einem Steuerberater sich absichern lassen.


    Des Weiteren würde mich interessieren, wie du auf eine Gewerbebefreiung für die PV Anlage kommst. Woher hast du die Informationen?

    Das Betreiben einer PV Anlage bringt einen laufenden Gewerbebetrieb mit sich, der der Gewerbesteuer unterliegt. Dass, aufgrund des Freibetrags in der Gewerbesteuer, oftmals keine Gewerbesteuer bei PV Anlage anfällt, schliesst eine Gewerbebefreiung nicht ein.


    Gruss

    Jede Steuer hat etwas erstaunlich ungemütliches für denjenigen, der sie zahlen oder auch nur auslegen soll.


    Otto von Bismarck


    -Schlauer wird es nicht-

  • Hallo Suuuuuus,


    vielen Dank für Deine schnelle Reaktion.


    Die Gewerbesteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen bis 10 kWp gibt es ab 2020 und rückwirkend auch noch für 2019 .

    Nachzulesen unter http://www.finanztip.de/photovoltaik/pv-steuer/

    Punkt 3. Ab wann müssen Sie für die PV-Anlage ein Gewerbe anmelden.


    Stutzig hat mich nur ein Beitrag von einer Steuerberatung Mauel.

    Unter www..stb-mauel.de/steuernews/vorsicht-fall-photovoltaikanlage-auf-vermietetem-gebaeude-46.html gibt es einen Beitrag Vorsicht Falle: Photovoltaikanlage auf vermietetem

    Gebäude, der besagt, dass wenn der Eigentümer des Gebäudes und der Betreiber der Photovoltaikanlage ein und dieselbe Person ist, wird bei späterem Verkauf, auch nach 10 Jahren, das gesamte Gebäude gewerblich und es muss, auf den kompletten Verkaufsgewinn Gewerbesteuer bezahlt werden.


    Daher ist es für mich wichtig zu wissen, bevor ich die Photovoltaikanlage installieren lasse, ob die Photovoltaikanlage, trotzdem sie gewerbesteuerfrei ist, auch in diesem Fall nicht als Gewerbe gilt.

    Ich weiß natürlich nicht in wieweit der Beitrag von 2016 noch Gültigkeit hat.


    Ich hoffe, mein Problem ist einigermaßen rüber gekommen, aber es ist für mich immer wieder erstaunlich, wie wenig Leute über dieses Problem Bescheid wissen bzw. Auskunft darüber erteilen können. Dies trifft auch speziell auf die Firmen zu, die diese Anlagen vertreiben.


    Wünsche noch einen schönen Sonntag


    Gruss

    Frankenjo

  • Hallo Frankenjo,


    danke für den Hinweis. Das wusste ich noch nicht und bin wieder einen Ticken schlauer!


    So nun zu Ihrem Problem:

    Ich habe mir den Beitrag des StB Maul durchgelesen. Er verweist hier ganz klar auf ein Beispiel in den er Eheleute als Vermieter und Betreiber der PV-Anlage darstellt. Hier ist es mMn richtig, das die Einkünfte aus Gewerbebetrieb ein Infektionsrisiko zu anderen Einkünften darstellt.

    Denn lt. §15 (3) Nr. 1 EStG gelten bei einer Personengesellschaft die in vollem Umfang mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit als Gewerbebetrieb. Eheleute bilden eine GbR also PersonenG. liegt vor.


    das gesamte Gebäude gewerblich und es muss, auf den kompletten Verkaufsgewinn Gewerbesteuer bezahlt werden.

    Die Veräußerung eines Betriebes wäre Begünstigt im Rahmen der Gewerbesteuer und unterliegt somit nicht der Gewerbesteuer.


    Daher ist es für mich wichtig zu wissen, bevor ich die Photovoltaikanlage installieren lasse, ob die Photovoltaikanlage, trotzdem sie gewerbesteuerfrei ist, auch in diesem Fall nicht als Gewerbe gilt.

    Da bei einer gewerblichen Infizierung im Rahmen des EStGs dann ein Gewerbebetrieb vorliegen könnte, würde die Befreiung für die PV-Anlage nicht mehr gelten. Der Betrieb bestünde dann aus den ehemaligen Vermietungseinkünften und den Einnahmen aus der PV-Anlage. Beides wäre Betriebsvermögen und bei einer Betriebsaufgabe zu versteuern.


    Wie gesagt die Infizierung gilt nur für Personengesellschaften lt. EStG.

    Als Einzelunternehmer ist in dem Sinne nichts zu befürchten!


    Zur Absicherung empfehle ich Ihnen dann doch einen Gang zu einem StB. Das kostet eventuell ca. 200-300€ aber dafür wissen Sie dann Bescheid!


    Gruss und schönen dritten Advent.

    Jede Steuer hat etwas erstaunlich ungemütliches für denjenigen, der sie zahlen oder auch nur auslegen soll.


    Otto von Bismarck


    -Schlauer wird es nicht-

  • Der Betrieb einer PV-Anlage wird im Steuerrecht grundsätzlich als unternehmerische Tätigkeit gesehen, egal, wie groß die Anlage ist. Die Befreiung von der Gewerbesteuer ist bei Kleinanlagen sowieso gegeben, da die Erträge zu gering sind.