Sonderkündigungsrecht

  • Ich habe Mitte November von meinem Gasanbieter eine E-Mail erhalten das die Preise zum 1.1.2021 steigen.Es wurde nichts von einem Sonderkündigungsrecht erwähnt.Dem neuen Anbieter wurde mitgeteilt das eine Belieferung erst ab 1.4 möglich wäre.Die Schreiben hänge ich an.Ich habe doch ein Sonderkündigungsrecht und die Preiserhöhung ist unwirksam wenn nicht drauf hingewiesen wurde,richtig?Ich habe jetzt nochmal selbst gekündigt zum 31.12.Diese Kündigung muss doch angenommen werden,oder?Wäre super wenn sie schnell weiterhelfen können.