Vermögenswirksame Leistungen - Newsletter 11.12.20

  • Hallo, Ihr schreibt im heutigen Newsletter "Denn wenn Du einen Teil Deines Lohnes dafür nimmst, musst Du auf das gesparte Geld weder Steuern noch Sozialversicherung zahlen." Das ist aus meiner Sicht nicht richtig.


    Ein Zuschuss der Arbeitgebers unterliegt der Lohnsteuer und auch dem Sozialversicherungsabzug. Die Zahlung des Arbeitnehmers erfolgt aus dem bereits versteuertem und der Sozialversicherung unterworfenen Nettolohn.


    Gruß Martin

  • Das ist mir auch sofort ins Auge gefallen und wäre mir neu.

    Ich gehe davon aus, dass sie davon ausgehen, dass das Geld in die betriebliche Altersvorsorge geht.

    Etwas Missverständlich geschrieben...