kindesunterhalt ab 2015

    • Offizieller Beitrag

    Interessanter Sachverhalt der viele Aspekte bietet die betrachtet werden müssen.


    Ich bin ehrlich .... ich glaube nicht das dieser "komplexe" Sachverhalt auf den ersten Blick in diesem Forum beantwortet werden kann, suchen Sie sich am besten einen versierten Experten der Ihnen sachkundig die Frage beantworten kann.


    Die entsprechende Beratungsgebühr sollten Sie aus meiner Sicht für eine rechtssichere Auskunft investieren.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Hallo. Kann mir jemand erklären wie sich die Aufteilung mit den 80% und 20% zusammen setzt? Bedeutet es immer 80/20? Oder wird es vom Nettogehalt abhängig gemacht? Wenn ja, wie errechne ich dieses?
    MfG Michael

  • Ich habe es mal mit dem Dreisatz berechnet - bereinigter Gesamtunterhalt = 100% und dann jeweiliger bereinigte Elternunterhalt=x. Das ergibt ein Verhältnis von rund 82 zu 19 %, viell. hat die Red. hier vereinfacht auf- bzw. abgerundet?

  • Hallo,
    Ich habe da mal eine Frage was das Wohngeld betrifft wenn das Kind noch bei der Mutter lebt.
    Mein Sohn ist seit Dezember 2016 18 jahre, ich habe dann durch zufall den Artikel hier gelesen und erfahren das der Unterhalt nun direkt an meinen Sohn zuzahlen ist, von beiden Elternteilen. Nach dem ich jetzt meinen Teil meinem Sohn Überweise muss er jetzt 650 € Wohn/ Kostgeld zahlen.
    Meiner Meinung nach ist das ein wenig viel.
    Gibt es da einen Regelsatz oder ist es dem Elternteil überlassen wo das Kind wohnt.


    LG Nemesis1272