KURSVERLUST - Aktie

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    - gibt es eine Möglichkeit die Bewertung einer Aktienanlage im Minus steuermindert anzugeben.

    - Die Anlage der Wirecardanlage wurde aufgelöst. Der Verlust sollte wie Strafrechtlich/Steuerrechtlich verfolgt werden?


    Danke für die Antwortgabe.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo Finanztip2020 , willkommen im Finanztip-Forum.


    Rechts- und Steuerberatung findet hier nicht statt.


    Laienhaft formuliert: Aktienverluste können mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Das macht i.d.R. die Depotbank automatisch nach einem Verkauf. Wenn keine Aktiengewinne im Depot erzielt wurden wird der Verlust aus dem Verkauf ins neue Jahr vorgetragen. Wenn man anderswo Aktiengewinne realisiert hat kann man eine Verlustbescheinigung ausstellen lassen und über die Steuererklärung einreichen. Frist zur Beantragung ist jeweils der 15.12. Quelle https://www.finanztip.de/steuererklaerung-anlage-kap/


    Zum Thema rechtliche Möglichkeiten bei Wirecard gibt es in der heutigen Euro am Sonntag Beiträge auf Seite 10/11 Beiträge. Bei Bedarf über myreadit.com kostenlos werbefinanziert lesbar.