Immobilienkredit - Monatsrate berechnen Bewirtschaftungskosten + NK

  • Hallo liebe Community,


    ich habe eine Frage zur Ermittlung der möglichen Monatsrate, wie sie zum Beispiel im Finanztip E-Book oder auch an anderen Stellen zu finden ist.


    Die mögliche Kreditrate wird hierbei berechnet aus (S.16):

    +Kaltmiete der aktuellen Immobilie

    +Aktueller Sparbetrag (setzt sich m.E. zusammen aus Einkünfte - Kaltmiete - Nebenkosten akt. Immobilie - sonstige Kosten (Lebensunterhalt ...)

    - Bewirtschaftungskosten (m.E. Betriebskosten, Instandhaltungskosten, etc., also auch u.a. die Nebenkosten der neuen Immobilie)



    Was ich nicht verstehe ist, warum die Nebenkosten zwei Mal einbezogen werden. In der Sparrate bei aktuellem Stand sind die NK ja bereits bezahlt. Die Bewirtschaftungsksoten beinhalten nach meinem Verständnis ebenso die NK. Ist das richtig?


    Müsste man nicht die Warmmiete der aktuellen Immobilie ansetzen (das ist das, was ich ja nach erfolgtem Umzug nicht mehr zahlen muss) und die Nebenkosten der neuen Immobilie im Rahmen der Bewirtschaftungskosten ansetzen?



    Vielen Dank für eure Rückmeldungen.

  • Hallo Steini , willkommen im Finanztip-Forum.


    Ich teile die Ansicht, da links auf der Seite steht "Für die nachfolgende Modellrechnung gehen wir anstelle der bisherigen Mietnebenkosten beim neuen Eigenheim von Kosten von 3,50 Euro pro Monat und Quadratmeter aus"


    Allerdings ist das trotzdem falsch. Zusätlich zu den bisherigen Nebenkosten kommen bei Eigentum die sog. nicht umlagefähigen Kosten und die Kosten der Instandhaltung hinzu. Zu letzteren haben wir hier schon mehrfach diskutiert und die 3,50 € sind irgendwo in der Spanne der genannten Beträge (zwischen 1€/qm bis ca .3,50€ bei Anwendung der AfA von 2% auf 2.000€ /qm Gebäudewert).

  • Hallo Kater.Ka,


    vielen Dank für die nahezu instantane Rückmeldung. :)


    Ich finde es nur komisch, dass das ganz oft so beschrieben wird (versch. Quellen)...


    Ich dachte bisher, dass die Bewirtschaftungskosten und damit auch die Pauschale von 3.50€/m2, die nicht umlagefähigen Kosten mit abdeckt. Verstehe ich Sie richtig, dass dies nicht der Fall ist?


    Ich fädne es nur logisch, wenn man die bisherigen Kosten komplett abzieht und neue Kosten für die neue Immobilie ansetzt. In vielen Fällen möchte man sich ja vergrößern, sodass die NK der "kleinen Mietwohnung" u.U. wenig mit denen des neuen Hauses zu tun haben.


    Viele Grüße

  • Wir widersprechen und nicht, wahrscheinlich war es nur zu kurz.


    Aus meiner Sicht geht die Rechnung so

    Zusatzaufwand =

    neue Nebenkosten

    ./. alte Nebenkosten

    + Reparatur- und Instandhaltungskosten (diese wurden vorher vom Vermieter getragen).

    + ggf. weiter nicht umlagefähige Kosten (z.B. Verwalterkosten)


    In wie weit die beiden letzten Positionen mit den 3.50 € abgedeckt sind ist sicherlich individuell verschieden. Da ich ein Einfamilienhaus habe und viel selbst machen kann reicht es für mich gut aus. Das ist bei einer ETW in einem großen Haus sicher anders, da dort wahrscheinlich viel über Verwalter -> Handwerker geht.

  • Hallo.


    Kleiner Hinweis, weil oft vergessen:


    Es ist zu klären, ob in den nächsten Jahren bei der Immobilie besondere Kosten anfallen könnten (z. B. Straßen- oder Kanalsanierung), je nach örtlichen Gegebenheiten müssen sich die Anlieger mit entsprechenden Beiträgen an diesen Kosten beteiligen, teilweise zahlt man das aber schon an anderer Stelle und es steckt bereits in den Nebenkosten.


    Irgendwo in den Berechnungen sollte man dies auch unterbringen.