Verwaltungskosten = Bearbeitungsgebühr

  • Hallo Finanz-Profis,


    wie soviele habe ich versucht die Bearbeitungsgebühren meines Immo-Darlehens zurück zu fordern.
    Das Darlehen lief von 2006 bis 2011.
    In meinem Vertrag sind aber keine Bearbeitungsgebühren aufgeführt, sondern Verwaltungskosten.
    deswegen habe ich folgende Mail von meiner Bank bekommen:





    Ist das so richtig, oder muss ich langsam meine Rechtschutz bemühen?


    Vielen Dank schon mal!!!


    Gruß Micha

  • Hallo @Micha


    Kleiner Tipp: Über die Suchfunktion rechts oben kommen Sie zu Beiträgen, in denen wir diese Thematik schon diskutiert haben.


    Fakt ist: Unsere Rechtsexpertin ist der Überzeugung, dass eine solche Gebühr auch bei Immokrediten zurückforderbar ist. Aber: Einfach wird es nicht, weil es keinen Präzedenzfall gibt. Ggf. wird eine solche Klage wieder zu einem Grundsatzurteil führen. Ein Fachanwalt kann die Chancen individuell für Sie einschätzen.