Hallo Finanz-Profis,
wie soviele habe ich versucht die Bearbeitungsgebühren meines Immo-Darlehens zurück zu fordern.
Das Darlehen lief von 2006 bis 2011.
In meinem Vertrag sind aber keine Bearbeitungsgebühren aufgeführt, sondern Verwaltungskosten.
deswegen habe ich folgende Mail von meiner Bank bekommen:
ZitatAlles anzeigenIm Zuge Ihres Widerspruchs auf unsere Mail vom 04.12.2014
fordern Sie die Rückerstattung von Verwaltungskosten (siehe Punkt 3.4 des Darlehensvertrags).
Die Verjährungsfrist für die von Ihnen geforderten Verwaltungskosten beträgt 3 Jahre und ist somit bereits verjährt,
es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Wir gehen dabei entsprechend dem BHG-Urteil vom 11. Januar 2007 (AZ III ZR302/05, Rn. 27) davon aus,
dass für den Verjährungsbeginn nicht der Ablauf des Darlehensvertrages,
sondern die jeweilige Gebührenerhebung zur Anspruchsentstehung führt.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Ist das so richtig, oder muss ich langsam meine Rechtschutz bemühen?
Vielen Dank schon mal!!!
Gruß Micha