Detailfragen zum Wohnriester

  • Hallo Community,


    ich habe mir jetzt die beiden Artikel (Wohn-Riester, Wohnförderkonto) zum Wohnriester durchgelesen, aber noch ein paar Detailfragen, bei denen ihr mir hoffentlich weiterhelfen könnt?


    1. Beim Wohnriester muss ich die fiktiven 2 % auf die Entnahme versteuern, zahle aber - im Gegensatz zur z.B. Rente aus Riester - keine Sozialbeiträge bei der Entnahme, richtig?
    2. Wenn ich vor Renteneintritt Kapital aus einem Riestervertrag entnehme, um es für Wohnriester zu nutzen, gilt dann der aktuelle Kapitalstand (wie bei einer Kündigung) oder erhalte ich mindestens die eingezahlten Beträge? (Gedanke: Immerhin ist bei Wohnriester die Entnahme vor Renteneintritt ja sicherlich der "Normalfall".)
    3. Wenn ich z.B. mit 40 Jahren das bisher angesparte Kapital aus einem Riestervertrag entnehme und mein Vertrag dadurch beendet wird (oder auch nicht): wie kann ich die zukünftigen Riesterbeiträge (ab 40 bis zum Rentenbeginn) stets jährlich direkt als Wohnriester nutzen? Brauche ich dafür dann einen neuen Riestervertrag, speziell für Wohnriester?
    4. Kann ich meinen "Wohnriester-Kredit" auch vor Rentenbeginn zurückzahlen oder ist das nicht vorgesehen? Gibt es Rabatte für vorzeitige Rückzahlung, d.h. ich meine nicht die 30 % bei Renteneintritt, sondern für Fälle, in denen man wirklich vor Renteneintritt zurückzahlt?
    5. Habe ich richtig verstanden, dass die fiktiven Zinsen nur bis Rentenbeginn berechnet werden und danach gestundet werden, d.h. kein Zinseszinseffekt mehr ab Renteneintritt, auch wenn man sich für die jährliche Versteuerung entscheidet?

    Danke für eure Antworten!