Krankenversicherung

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    Guten Tag,
        ich bin seit Jahren eifriger Leser ihrer Finanztip newsletter und habe    eine Frage, die  in den vorhandenen Antworten zur privaten    Krankenversicherung nicht zu finden ist.
        Ich bin 71 Jahre alt und habe bei einer privaten Krankenkasse einen Tarif von 1998, der seit   2013 nicht mehr angeboten wird. In den letzten Jahren ist der Beitrag    sehr stark angehoben worden. Ich habe mich bei der Versicherung erkundigt und    bekam zur Antwort, dass die Kosten allgemein gestiegen sind und ich eine hohe Inanspruchname (78%)hätte. Außerdem müsse man tariftreu bleiben und, da    zunehmend weniger Leute in den Tarif einzahlen ( können, weil es ihn    nicht mehr gibt), müssen die, die ihn haben, eben mehr einzahlen. Ich    könnte doch in einen anderen Tarif wechseln.
        
    Diese wären aber alle mit weniger Leistungen oder einer erneuten    Gesundheitsprüfung verbunden.
        
    Frage: ist das mit der Inanspruchname, dem nicht mehr angebotenen Tarif und der damit begründeten    
    Gebührenerhöhung so richtig?
    
        Mit freundlichen Grüßen
  • Also der Verweis darauf, dass der Tarif keinen Neuzugang hat, ist so nicht richtig!

    Richtig ist aber, dass ein Kollektiv - das sind bei Ihnen die 71 jährigen in dem Tarif, ggf. auch eine fünf-Jahre-Eintrittsaltergruppe oder auch das Endkollektiv (eigentlich erst ab 80) - das sehr klein ist, instabil wird - es gibt statistische Verwerfungen. Die können positiv oder negativ sein.

    Dazu kommen dann ggf. noch "vagabundierende" Risiken, weil Kunden wegen Beitragsanpassungen den Tarif wechseln.

    Ohne genaue Kenntnis des VR und des exakten Tarifs kann man dazu aber nur schwer etwas sagen.

    Richtig ist, dass sich die Leistungsausgaben erhöhen, sich die Sterbetafel verändert und bei der BEITRAGSANPASSUNG dann auch andere Rechnungsgrundlagen - momentan insbesondere der Rechnungszins - angepasst werden.

    Sie sollten einen Tarifwechsel prüfen lassen ..... www.beitragsoptimierung24.de wäre eine Empfehlung.

    Ob ein Tarifwechsel mit Leistungsreduzierung einhergeht? Wenn man nicht weiß, wo Sie versichert sind, kann man das nicht sagen.

    Eine Gesundheitsprüfung findet regelmäßig nur für Mehrleistungen statt. Ggf. auch eine erneute Prüfung des Ursprungsantrages. Das sollte man nicht scheuen, weil man dann immer noch die Mehrleistungen ausschließen kann.

  • Tariftreue und notwendige Gesundheitsprüfung ist eine Märchengeschichte.

    Man kann den Tarif wechseln. In welchen und ob es sich lohnt ist eine andere Frage.

    Das Geschlecht spielt dabei übrigens auch eine Rolle, da man nur noch in Unisex-Tarife wechseln kann.