Aktienverluste und -gewinne kompensieren oder nicht?

  • Guten Tag liebe Leser,


    ich hoffe auf Ihre Meinungen zu Aktiengeschäften und die Vorteile oder Nachteile bei der Besteuerung. Folgende Frage plagt mich zum Jahresende:

    Ich habe in 2020 Gewinne und Verluste bei Aktiengeschäften gemacht. Die Gewinne sind etwas höher als die Verluste aber ich habe auch Aktien im Depot, die schlecht laufen und bei Veräußerung Verluste bringen. Nach dem Motto „kill your darlings“ würde ich mich davon früher oder später trennen (besser früher). Verluste werden über den Verlusttopf automatisch mit Gewinnen verrechnet und ins nächste Jahr gebracht, wenn die Gewinne geringer sind.

    Die Frage die ich habe ist, macht es einen Unterschied für die Steuern, wann ich verkaufe? Ich sehe keinen Unterschied, weil wenn ich dieses Jahr Verluste habe, nehme ich diese mit ins Jahr 2021 und kann sie dort mit (hoffentlich) Gewinnen verrechnen. Es ist eine Frage der Perioden oder sehe ich das falsch?

    Was würden Sie machen?


    Vielen Dank für Ihre Meinungen dazu.


    Grüße

    Antonio

  • Hallo averzino , willkommen im Finanztip-Forum.


    Die Überlegung ist mMn richtig. Aus meiner Sicht gibt es denn Effekt, wenn man Gewinne lange laufen lässt - was ja im Grunde richtig ist - sich die realisierten Verluste ansammeln. Ich habe daher am letzten Jahresende einige Bestände im Zuge eines Depotwechsels gerollt, was aber nur dem Ordnungssinn geschuldet war.


    Beachten muss man, dass die Gewinn- und Verlustverrechnung bei Aktien nicht symmetrisch ist. Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden, dagegen werden Aktiengewinne auch mit allgemeinen Verlusten verrechnet. Das kann dann dazu führen, dass in einem Depot die Aktiengewinne z.B. durch Fondsverluste ausgeglichen werden, im anderen Depot man die Aktienverluste nicht wegbekommt weil z.B. durch langfristiges Buy and Hold keine Gewinne realisiert werden.

  • Ja, man sollte es wie der Finanzminister nur mit dem Sparbuch machen, dann hat man keine Zinsen und damit auch keine Probleme bei der Steuererklärung. Wäre vielleicht der Tipp der Woche für den Newsletter. Aber nur wenn er am 01.04. erscheint.

  • Die Gewinne sind etwas höher als die Verluste

    Die Frage die ich habe ist, macht es einen Unterschied für die Steuern, wann ich verkaufe?

    Wenn die Gewinne in diesem Jahr so hoch sind, dass der Freistellungsauftrag nicht ausreicht, um Kapitalsteuer zu vermeiden, dann macht es einen Unterschied. Man kann die Verluste durch den Verlustübertrag quasi nie "zu früh", wohl aber "zu spät" realisieren. Wenn der FSA nicht ausreich also lieber jetzt verkaufen.

    Denn wenn die Kapitalertragssteuer erst einmal einbehalten wurde, ist die i. d. R. weg. Verluste im nächsten Jahr können nicht rückwirkend gegengerechnet werden.

  • Das verstehe ich jetzt nicht. Der Freistellungsauftrag ist voll ausgeschöpft, auch durch Dividenden und Ausschüttungen im selben Depot. Die Aktienverluste werden aber mit diesen Gewinnen nicht verrechnet. Wie soll ich da Kapitalertragssteuer sparen können?

  • Die Aktienverluste werden aber mit diesen Gewinnen nicht verrechnet. Wie soll ich da Kapitalertragssteuer sparen können?

    Richtig. Ich drücke es nochmal anders aus: Deine Frage war, ob der Verkaufszeitpunkt der Aktien mit Verlust eine Rolle spielt. Das tut er, wenn …

    • Du im laufenden Jahr schon Aktien mit Gewinn verkauft hast und dadurch wieder ein Teil des FSA frei wird
    • oder Du noch in diesem Jahr vor hast, Aktiengewinne zu realisieren.

    Nachteile entstehen keine, wenn Du jetzt verkaufst. Vorteile hast Du aber auch nur, wenn einer der beiden oben genannten Punkte zutrifft.

  • Vielen Dank für eure Meinungen.

    Ich habe mich dazu entschieden, einige Verluste in diesem Jahr zu machen und anteilig alle Steuern zurückzubekommen. Nächstes Jahr entfällt ja der Soli und ich weiß nicht, wie die Erstattung in 2021 sein wird. Wird der Soli auch in Zukunft erstattet?

    Am Ende habe ich in 2020 Steuern bezahlt, den Freistellungsauftrag voll ausgenutzt und nehme noch Verluste mit in 2021. Nicht optimal aber was soll‘s :)

    Wünsche allen ein hoffnungsvolles, gesundes und fröhliches Neues Jahr!

  • Wie meinst du das: "Nächstes Jahr entfällt ja der Soli"?


    Meinem Verständnis nach entfällt er gerade nicht auf die Abgeltungssteuer bei Kapitalerträgen, sondern nur auf die tarifliche Einkommensteuer (je nach Höhe). Außer vllt im Rahmen einer Günstigerprüfung.

  • Vollkommen richtig was fredo47 sagt.

    Der Soli wird nächstes Jahr teilabgeschafft.Bis 73.000 Brutto zahlt man keinen mehr, ab dann anteillig und ab einem gewissen Einkommen immernoch den vollen Zuschlag.


    Für Unternehmen (Körperschaftssteuer) und Kapitalerträge bleibt der Soli weiterhin voll bestehen.Es sind schon klagen gegen diese Teilabschaffung Richtung BVG angekündigt.Kann gut sein, dass diese Teilabschaffung so nicht standhält, aber erstmal starten wir mit dieser Grundlage ins neue Jahr.

  • Ok, vielen Dank für die Klarstellung! Bin da etwas zu optimistisch gewesen und habe nicht gewusst, dass Kapitalerträge weiterhin Soli abführen müssen, auch wenn man bei der Einkommensteuer nicht mehr dran ist. :(