Meine Frage lautet daher ist diese Auskunft in Ordnung oder gibt es dazu eine Urteil auf dem ich mich berufen könnte um die Kündigung durch zu setzen 1
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Guten Tag,
ich hätte eine Frage, habe ich das Recht einen Gasvertrag (fest 24 Monate) auf Grund der neuen Verordnung Brennstoffemmisonhandelsgesetz ( BEHG)ab den 01.1.2921 zu kündigen (Sonderkündigungsrecht)
mein Versorger "Fünfwerke) behauptet es handelt sich nicht um eine klassische Preisanpassung, die sie als Lieferant zu verantworten haben, daher besteht lt Auftragsbestätigung bzw AVB keine Sonderkündigungsrecht