KV Beitrag bei Auszahlung LV

  • Zum Kapitallebensversicherungablauf bei der Auszahlung wird nach Versichererinformation Finanzamt unterrichtet, die geben Info weiter an Krankenkasse. Wird Auszahlungssumme als eine Art Einkommen versteuert und mit Sozialversicherungsbeiträgen beschnitten?

    Habe LV - Beiträge immer selbst ohne Arbeitgeber aus versteuertem Einkommen bezahlt, bin seit 3 Jahren arbeitsunfähig durch Krankheit und in die gesetzliche FREIWILLIGE KV hineingezwungen worden da A-Amt nach 12 Monaten KV nicht zahlt, Harz Vier mit LV nicht möglich. Als Einkommenloser über 200 € im Monat für KV und nach 35 Jahren Sparen bei Auszahlung LV nochmal Sozialbeiträge (über 20%) bezahlen, da FREIWILLIGE KV nichts anderes als zwangsversichert mit Freiwildstatus bedeutet -LV ist Einkommen- da bei normal gesetzl. Versicherte ein sicheres Einkommen angenommen wird und bei denen LV - Auszahlung nicht als Einkommen gilt, selbst beim Finanzamt werden erst Verträge ab 2004 besteuert. Was kann ich machen um mein Geld zu retten und nicht woanders als Altersvorsorge zu verschieben da ich Rentenalter gar nicht erreiche werde; was macht überhaupt noch Sinn zu sparen wenn in Zukunft Gesetzgebung Ausplünderung durch Sozialversicherung und Finanzamt vollkommen legal macht wie z. Bsp. (2004/2007 SPD Ulla Schmidt Pflicht zur KV u. dessen Auswüchse)


    Das wußte ich 1985 bei Abschluß nicht das Gesetze so sehr geändert werden können, man fühlt sich wie legal bestohlen!

    Omas Sparstrumpf ist ja viel sicherer da Einbrecher die absolute Ausnahme sind, im Gegensatz zu SV u. Finanzamt die mit Sicherheit erbarmungslos schröpfen!

    Bin überascht das FINANZTIP überhaupt keine Tipps oder Hinweise bei Ablauf alter Verträge/ Lebensversicherung auszahlen bereit hat!

    Bin doch nicht der einzigste der LV bis zum Vertagsende bezahlt - oder doch?


    :(