Flug gebucht mit Check24, Geld durch Kreditkarteninstitut zurück geholt, jetzt Zahlungsaufforderung durch Check24

  • Hallo, ich habe im Januar 2020 Hin- und Rückflüge nach Island mit der Fluggesellschaft Iceland Air über Check24 gebucht. Die Zahlung leistete ich an Check24 mit Kreditkarte (DKB). Durch Corona wollten und konnten wir unseren Flug nicht antreten. Wir haben daraufhin die Fluggesellschaft und Iceland Air aufgefordert, uns das Geld zurück zu zahlen. Iceland Air hat auf Check24 verwiesen. Check24 teilte uns mit, dass sie die Erstattung unseres Geldes bei Iceland Air beantragt haben. Da bis Juni 2020 kein Geld erstattet wurde, habe ich den gezahlten Betrag über das Kreditkarteninstitut erfolgreich zurück buchen lassen.


    Nun erhielt ich die 3. Zahlungsaufforderung von Check24, dass ich das Geld wieder überweisen soll. Ansonsten wollen Sie ein Mahnverfahren eröffnen.

    Könnt ihr mir mitteilen, ob ich rechtlich auf der sicheren Seite bin, oder das Geld lieber wieder an Check24 überweisen sollte?


    Vielen Dank im Voraus

  • Zitat

    Durch Corona wollten und konnten wir unseren Flug nicht antreten.

    Was denn nun - WOLLTEN oder KONNTEN?

    Wenn man einen Flug bucht, dann bezahlt man den auch.

    In den AGB des Reisebüros sind die Stornogebühren bei Stornierung geregelt.


    Wir haben daraufhin die Fluggesellschaft und Iceland Air aufgefordert, uns das Geld zurück zu zahlen.


    Sie hatten aber gar nicht bei Iceland gebucht, sondern über Check24.

    Iceland Air hat auf Check24 verwiesen. Check24 teilte uns mit, dass sie die Erstattung unseres Geldes bei Iceland Air beantragt haben.

    Ja, das kann dauern!

    Es bleibt aber bei der ersten Frage: Hätten sie den Flug antreten können?

    Oder gab es Gründe, die die Teilnahme an dem Flug im Sinne des Vertrages (Stornierungsregelungen) verhindert hätten - Einreiseverbot oder Ausreiseverbot oder Flugverbot oder Flug fand gar nicht statt?

    Gab es ein Widerrufsrecht und wurde das Widerrufsrecht frist- und formgerecht wahrgenommen (offensichtlich ja nicht) .

    Sie haben da Recht eigenwillige Vorstellungen von Buchung, Stornierung, Zahlung und Rückbuchung.

    Ich fürchte, dass Check24 obsiegen wird.

    Iceland Air hatte bereits 2019 Insolvenzantrag gestellt ..... und soweit ich weiß sind die in Insolvenz.

    Check24 hat das aber nicht zu verantworten und Ihr Rückforderungsrecht gegen Check24 dürfte so - wie Sie es ausleben - nicht bestehen. Das ist nur ein Reisebüro!

  • Zitat

    Im Jahr 2019 musste Icelandair nach einer Insolvenzanmeldung vorübergehend den Betrieb einstellen. Aufgrund rückläufiger Passagierzahlen durch die weltweite COVID-19-Pandemie erwog der isländische Staat 2020 einen Einstieg in das Unternehmen. Nach gescheiterten Tarifverhandlungen mit der isländischen Flugbegleitergewerkschaft verlautbarte das Unternehmen im Juli 2020, alle Flugbegleiter zu entlassen und vorerst die Piloten mit dem Bordservice zu betrauen. Nach kurzfristigen Nachverhandlungen wurde diese Entscheidung zurückgezogen.[55]

    Wenn ich etwas sage, dann meine ich das auch!

    WOW ist insolvent und Iceland im Inso-Verfahren!

  • Hallo Lange Oog,

    der Flug wurde auf Grund der Covid-19 Situation gecancelt.

    Hätten wir da Chancen, unser Geld behalten zu dürfen?

  • Sorry, aber das steht doch in den AGB des Reisebüros, über die Ihr gebucht habt!

    Und was bedeutet wegen der COVID-19 Situation?

    Wann war denn der Flug - also Hinflug und Rückflug - und gab es ein Ein- oder Ausreiseverbot?

    Was hatte sich zwischen Buchung (bitte exaktes Buchungsdatum) und dem Flugtermin ganz konkret verändert? Vor allem rechtlich verändert?

    Warum geht man nicht zu einem Rechtsanwalt?

  • 1.

    in den AGB von Check24 steht an prominenter Stelle, dass diese nicht Vertragspartner sondern nur Vermittler sind. Dies heißt, es bestehen direkte Vertragsbeziehungen zwischen der Airline und dem Kunden. Ferner ist Check24 für die Airline inkassoberechtigt, d. h., sie dürfen das Geld für die Airline vom Kunden einziehen um es an die Airline weiterzuleiten.

    Nach der Flug-Vermittlung und dem Inkasso hat Check24 als Vermittler nichts mehr mit der Vertragsabwicklung zu tun.

    Daraus folgt, dass der Kunde sich das Geld von dem Konto von Check24 zurückgebucht hat, obwohl er mit Check24 in keinen Vertragsbeziehungen steht, also von einem fremden Konto!

    2.

    zu den Ansprüchen gegenüber der Airline kommt es darauf an, ob der Flug durch die Airline abgesagt wurde oder durch den Kunden storniert wurde.

    Im ersten Fall hätte man Ansprüche gegen die Airline gem. der Europäischen Fluggastrechteverordnung, der VO (EG) 261/2004.

    Sollte man den Flug freiwillig von Seiten des Passagiers storniert haben, so ist hierzu zu sagen, dass die meisten Flugtickets heutzutage im Billigsegment ausgestellt und verkauft werden. Dafür sind sie nicht übertragbar, nicht umbuchbar und nicht stornierbar. Man hätte in diesem Fall nur einen Rückzahlungsanspruch gegen die Airline bezüglich der Steuern und Gebühren für Dritte (Luftsicherheitsabgabe, Start- und Landegebühren der Flughafenbetreiber usw.), nicht aber auf Erstattung des reinen Flugpreises. Die Schwierigkeit wird hier evtl. Das Insolvenzverfahren gegen die Airline sein. Einen nackten Mann kann man bekanntlich nicht in die Tasche fassen.


    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)