Hallo, ich habe im Januar 2020 Hin- und Rückflüge nach Island mit der Fluggesellschaft Iceland Air über Check24 gebucht. Die Zahlung leistete ich an Check24 mit Kreditkarte (DKB). Durch Corona wollten und konnten wir unseren Flug nicht antreten. Wir haben daraufhin die Fluggesellschaft und Iceland Air aufgefordert, uns das Geld zurück zu zahlen. Iceland Air hat auf Check24 verwiesen. Check24 teilte uns mit, dass sie die Erstattung unseres Geldes bei Iceland Air beantragt haben. Da bis Juni 2020 kein Geld erstattet wurde, habe ich den gezahlten Betrag über das Kreditkarteninstitut erfolgreich zurück buchen lassen.
Nun erhielt ich die 3. Zahlungsaufforderung von Check24, dass ich das Geld wieder überweisen soll. Ansonsten wollen Sie ein Mahnverfahren eröffnen.
Könnt ihr mir mitteilen, ob ich rechtlich auf der sicheren Seite bin, oder das Geld lieber wieder an Check24 überweisen sollte?
Vielen Dank im Voraus