Guten Abend zusammen,
Ich war eben dabei mich über die Steuergegebenheiten bei ETF's zu informieren, als ich über den Beitrag zur "Erklärung zur Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug" gestoßen bin.
Nun habe ich neulich gesehen, dass mein Makler bei der Einrichtung meines Bausparvertrags für meine Vermögenswirksamen Leistungen einen Freistellungsbetrag von 200€ eingerichtet hat. Da in diesen lediglich die 40€ vom Arbeitgeber einfließen, habe ich mich gefragt, ob man diese nicht auch unter "Betriebliche Kapitalerträge" verordnet und statdessen mit besagter Freistellung von Kapitalsteuerabzügen angehen könnte, um somit mehr Freistellungsbetrag "übrig" zu haben.
ZitatFür betriebliche Kapitalerträge kannst Du den Steuerabzug vermeiden, wenn Du als Gläubiger der Kapitalerträge gegenüber dem Finanzinstitut die betriebliche Zugehörigkeit bestätigst. Liegt diese „Erklärung zur Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug“ vor, muss die Bank keine Kapitalertragsteuer einbehalten.
- Ratgeber: Freistellungsauftrag