Erklärung zur Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug bei Vermögenswirksamen Leistungen

  • Guten Abend zusammen,

    Ich war eben dabei mich über die Steuergegebenheiten bei ETF's zu informieren, als ich über den Beitrag zur "Erklärung zur Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug" gestoßen bin.


    Nun habe ich neulich gesehen, dass mein Makler bei der Einrichtung meines Bausparvertrags für meine Vermögenswirksamen Leistungen einen Freistellungsbetrag von 200€ eingerichtet hat. Da in diesen lediglich die 40€ vom Arbeitgeber einfließen, habe ich mich gefragt, ob man diese nicht auch unter "Betriebliche Kapitalerträge" verordnet und statdessen mit besagter Freistellung von Kapitalsteuerabzügen angehen könnte, um somit mehr Freistellungsbetrag "übrig" zu haben.


    Zitat

    Für betriebliche Kapitalerträge kannst Du den Steuerabzug vermeiden, wenn Du als Gläubiger der Kapitalerträge gegenüber dem Finanzinstitut die betriebliche Zugehörigkeit bestätigst. Liegt diese „Erklärung zur Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug“ vor, muss die Bank keine Kapitalertragsteuer einbehalten.

    - Ratgeber: Freistellungsauftrag

  • Hallo manu5994,


    bei den "betrieblichen Kapitalerträgen" geht es um Kapitalerträge, die auf betriebliches Vermögen anfallen. Das heißt Vermögen, welches nicht den privates Vermögen, sondern das Vermögen eines von Dir geführen Geschäftsbetriebs ist. Wenn Du z. B. einen Laden betreibst und einen Teil Deiner liquiden Mittel auf dem Cahskonto parkst, wirst Du womöglich ein paar Cent Zinsen darauf erhalten. Da es nicht den privates Vermögen, sondern das Betriebsvermögen Deines Ladens ist, gilt dafür die Regelung, welche Du gefunden hast.


    Die VL, die Du in den BSV einsparst, sind Dein privates Vermögen. Das heißt dafür musst Du den Freistellungsauftrag (FSA) nutzen. 200 Euro ist aber sehr viel – Du solltest mal schauen wie hoch der Zins ist und dann mit dem aktuellen Guthaben berechnen wieviel Zinsen Du in diesem Jahr etwa erhältst. Du kannst den FSA dann auf den Betrag reduzieren und hast zumindest einen Teil für andere Zwecke frei.