ETF-Verkauf vor Jahresende

  • Guten Abend an alle im Forum,

    Ich habe folgende Frage:

    Aktienetf gekauft März 2020 und Evtl. Verkauf mit Gewinn Dezember 2020.

    NVB liegt noch für 2020 vor,danach nicht mehr.

    Wenn der EFT am Jahresende nicht mehr im Depot ist,weil kurz vorher verkauft,was ist dann mit der Vorabpauschale durch die depotführende Bank,da ja eigentlich der Stand 31.12. eines Jahres zählt.

    Bin ich da zu naiv?

    Freue mich auf eure Antworten

  • Hallo Onkelaugust,


    durch eine für 2020 gültige NVB wird für Dich in diesem Jahr keinerlei Kapitalertragssteuer berechnet (weder bei Veräußerungsgewinnen noch aufgrund einer Vorabpauschale).


    Wenn Du den Fonds vor Jahresende verkaufst, wird ohnehin keine Vorabpauschale für diesen ermittelt, da ja bei Veräußerung die Kapitalertragssteuer bereits abschließend bestimmt wird.

  • Guten morgen Manni-Maker,

    Ich danke dir für deine svhnelle und klare Antwort!Hat mir sehr geholfen.

    Ich möchte diese ETFs zum evtl. Wiederanlegen unter optimalen steuerlichen Ersparnissen richtig verstehen lernen.Diese Vorabpauschale versteh ich noch nicht so recht,erscheint mir ziemlich kompliziert,vor allem,wann und wie einem das dann abgezogen wird.Könntest du mir dazu vielleicht noch einige Infos geben für den absoluten Anfänger?Wäre toll.

  • Die Vorabpauschale soll eine Mindestversteuerung sicherstellen. Dazu wird der Stand des Fonds am Beginn eines Steuerjahres mit einem Zins für risikolose Anlagen über eine Formel multipliziert. Dieser Zins wird jährlich von der Bundesbank festgelegt. Für 2020 beträgt der Zins 0,07%, über die Formel werden davon nur 70% berechnet, also 0,049%. Sofern es ein Aktien-ETF mit Teilfreistellung 30% ist wird die noch mal abgezogen, so dass dann 0,343% anfallen.


    100€ eines Rentenfonds verursachen dann 4,9 Cent Vorabpauschale, 100€ eines Aktien-ETF 3,43 Cent.


    Die Vorabpauschale gilt am ersten Bankarbeitstag des Folgejahres als zugeflossen, für 2020 also am 04.01.2021.


    Da die Vorabpauschale in der genannten Höhe nur erhoben wird wenn nicht Ausschüttungen erfolgten und/oder tatsächlich ein höherer Wertzuwachs erfolgte dauert es ein paar Wochen bis die Daten vorliegen. Bei mir erfolgte die Abrechnung für 2019 in der zweiten Januarhälfte 2020.


    Vermeiden kann man den Abzug durch Erteilung eines Freistellungsauftrags.


    Theorie hier https://www.finanztip.de/index…stmentsteuerreformgesetz/

  • Superinfo,ganz herzlichen Dank!was passiert aber,wenn der Wertzuwachs des Fonds zwischen Ankauf und Zeitpunkt der Vorabpauschaleberechnung bedeutend höher ist als die Pauschale?Die ist ja gegen die Abgeltungssteuer verglichen nur ein Klacks.Ist mit dieser Abführung der Vorabpauschale alles ausgeglichen steuerlich oder wie wird die dann angerechnet?Erst bei Verkauf wenn dann die Abgeltungssteuer anfällt?

  • Im Prinzip alles richtig verstanden.


    Die KapESt fällt erst beim Verkauf an, zwischenzeitliche Vorabpauschalen werden steuermindernd verrechnet.

    Die tatsächliche Wertsteigerung spielt für die Vorabpauschale keine Rolle, sofern sie höher als sie Vorabpauschale ist. Im ersten Jahr als es die Vorabpauschale gab fielen die Kurse der meisten Fonds, daher war dann auch nichts fällig.

    Dass es ein Klacks ist liegt an den niedrigen Marktzinsen. Im ersten Jahr (2018) lag sie bei rund 0,61%,

  • Hallo Onkelaugust ,

    bei mir wird die Vorabpauschale durch Verkauf von Fondsanteilen realisiert. Mein Fondsvermittler hat mir ein Formular geschickt, dabei stimme ich zu, dass die Vorabpauschale vom Girokonto abgezogen wird. Das finde ich sinnvoller, auch wenn ich aufgrund meiner derzeitigen Nichtveranlagungsbescheinigung keine Vorabpauschale zahle.

    Gruß


    Altsachse

  • Um steuerlich das beste zu tun wäre der Vorgang dann wohl folgender:um meinen schönen Gewinn durch die Wertsteigerung des ETFs seit KAuf steuerfrei erhalten zu können verkaufe ich den ETF noch in diesem Jahr,weil da noch meine NVB gilt.In diesem Fall muß ich keine Abgeltungssteuer darauf zahlen und auch eine Vorabpauschale wird gar nicht erst errechnet.Dann kaufe ich den ETF Anfang nächsten Jahres erneut.Wenn ich keine NVB mehr erhalte,mUß ich bei Verkauf die 25 Prozent Abgeltungssteuer zahlen.Aber wie bzw. von was wird die berechnet?Vom gesamten Wert des ETFs beim Verkauf oder von dem Wertzuwachs zwischen Kauf und Verkauf?