Steuer bei Verkauf von thesaurierenden ETFs

  • Hallo,



    ich brauche Hilfe mit etwas was ich nicht verstehen kann. Für Euch ist das wahrscheinlich ganz klar und selbstverständlich, aber mich quält es. Ist für mich Neuland.



    Also wenn ich einen thesaurierenden ETF- Sparplan, sagen wir mal 10 Jahre lang, bespare. Ich richte jedes Jahr den Freistellungsauftrag ein und bin nie über die 801 Euro hinaus. Ich habe im Jahr zum Beispiel 200 Euro an Zinsen. Ich muss dann Jahr für Jahr mit der Freistellung keine Abgeltungssteuer zahlen.


    Das sind in 10 Jahren dann 2000 in Zinsen. Was passiert wenn ich den Sparplan wieder verkaufe? Muss ich auf diese Erträge Steuer zahlen, obwohl ich mich Jahr für Jahr befreien lassen habe? Oder die Freistellung und die in dem konkreten Jahr erzielten Zinsen würden sich summieren?



    Vielen Dank für die Antworte auf diese vielleicht sehr dumme Frage.

  • Hallo Newbie19 , willkommen im Finanztip-Forum.


    Ich verstehe die Frage nicht ganz, antworte daher erst mal allgemein:


    Bei allen Fonds wird beim Verkauf Steuer auf den Wertzuwachs fällig. Es gibt seit 2018 die sog. Vorabpauschale, die i.d.R. nur bei Thesaurierern infrage kommt, mit der eine fiktive Mindestverzinsung versteuert wird, allerdings ist diese derzeit sehr niedrig, kleiner als ein Promille. Die Vorabpauschalen werden beim Verkauf steuermindernd gegengerechnet.


    Wenn wir in Deinem Beispiel die Vorabpauschale gedanklich als Null annehmen zahlst Du im Jahr des Verkaufs tatsächlich Steuer auf den gesamten Wertzuwachs.


    Wo kommen diese 200 € Zinsen her? Der Thesaurierer hat keine Ausschüttung, meinst Du damit die Dividenden der enthaltenen Aktien, die im ETF angesammelt werden? Diese werden auf Anlegerebene nicht betrachtet sondern erhöhen den Wert des ETF. Diese Werterhöhung wird wie schon ausgeführt erst beim Verkauf steuerlich behandelt.


    Gestern gab es eine verwandte Frage, in der auch die Frage der Optimierung behandelt wird. ETFs und der Sparerpauschbetrag - wie nutze ich ihn (Anfängerfrage)?

  • Mit dem Thesaurierer belastest Du Deinen Freistellungsauftrag lediglich in Höhe der Vorabpauschale. Anders ist das wenn Du auch mal verkaufst, und damit Gewinne mitnimmst. Sinnvollerweise kaufst Du danach die Anteile wieder.

    Gruß


    Altsache