Pendlerpauschale bei Homeoffice

  • Hallo,


    ich mache zweimal die Woche Home Office. Bei meiner Tätigkeit bearbeite ich Akten mit vertraulichem Inhalt. Diese dürfte ich nicht zugänglich zu Hause lagern. Dementsprechend muss ich die Akten jedesmal von der Arbeitsstelle abholen und wieder hin bringen.

    Ist es dann möglich an diesen Tagen die doppelte Wegstrecke für die Pendlerpauschale anzugeben?

    Danke

  • Hallo Chris3011,


    grundsätzlich darfst du die Entfernungspauschale an Tagen, an denen du dich im Home-Office befindest nicht ansetzen bzw. steuerlich geltend machen.

    Im übrigen gilt die Entfernungspauschale pro Arbeitstag in einer Fahrtrichtung.


    In deinem Fall würde ich empfehlen mit dem Arbeitgeber zu sprechen, ob er dir diese Fahrtkosten steuerfrei erstattet. Dies könnte er freiwillig im Rahmen eines pauschalen Fahrtkostenzuschusses tun oder du erstellst monatlich eine Fahrtkostenabrechnung und reichst sie beim Arbeitgeber zur Erstattung ein.

  • An Tagen, an denen Du Deine Arbeitsstelle aufsuchst, kannst Du natürlich die Entfernungspauschale geltend machen. Aber da es eine Pauschale ist, gibt es diese nur einmal pro Tag.


    Hat der Bundesfinanzhof schon in 2003 entschieden.


    An Tagen, an denen Du ins Büro fährst, gibt es keine Home Office-Pauschale, da der Dienst nicht ausschließlich in Deinem Büro stattfand.