Frage zur Besteuerung einer Kapitalauszahlung einer fonfsgebundenen Rentenversicherung

  • Hallo,

    ich habe in 2019 eine fondsgebundene Rentenversicherung ausbezahlt bekommen.

    Die Modalitäten:

    Einlage eines Festbetrages, keine weiteren monatlichen Einzahlungen und die Laufzeit betrug 4 Jahre. Bei der Auszahlung wurden Kapitalertragsteuer und der Soli abgezogen, 25% des Ertrags.

    Muss ich bei der Steuererklärung 2019 die Auszahlung mit angeben oder ist durch den Abzug der Steuer und Soli alles "erledigt"? Und da ich leider nicht alle Unterlagen finde: wie lange hätte ich Zeit, das bei der Steuer anzugeben, wenn ich es für 2019 nicht melden kann?

    Liebe Grüße

    Rieke

  • Im Prinzip ist alles abgegolten.

    Ggf. gibt es noch Steuer zurück, wenn der persönliche Steuersatz geringer ist, als die Abgeltungssteuer.

    Wäre der Vertrag 12 Jahre und ein Endalter von 62 Jahren erreicht worden, wäre die Hälfte der Erträge steuerfrei.

  • Hallo Rieke, hab dir die Frage doch oben beantwortet. Es fällt wg. der Laufzeit ganz normal Abgeltungssteuer auf den Gewinn an.

    Sollte dein persönlicher Steuersatz niedriger sein, als die 25 Prozent, erhälst du den Differenzbetrag noch zurück.