Hallo,
ich habe zusätzlich zu meinem Dienstwagen seit einigen Monaten auch ein Dienstfahrrad von meinem Arbeitgeber bekommen. Da ich einen Arbeitsweg von 23km habe, kommt über die 0,03% Versteuerung einiges an Kosten zusammen. Ich habe vom 1. Tag an die Fahrten mit dem Dienstfahrrad festgehalten und bin von 80 Arbeitstagen nur 8 mal mit dem Wagen und 72 mal mit dem Rad gefahren. Gibt es eine Möglichkeit, die 0,03%-Regelung für diese Tage außer Kraft zu setzen?
Viele Grüße
Ulrich