Dienstwagen und Dienstrad gleichzeitig

  • Hallo,

    ich habe zusätzlich zu meinem Dienstwagen seit einigen Monaten auch ein Dienstfahrrad von meinem Arbeitgeber bekommen. Da ich einen Arbeitsweg von 23km habe, kommt über die 0,03% Versteuerung einiges an Kosten zusammen. Ich habe vom 1. Tag an die Fahrten mit dem Dienstfahrrad festgehalten und bin von 80 Arbeitstagen nur 8 mal mit dem Wagen und 72 mal mit dem Rad gefahren. Gibt es eine Möglichkeit, die 0,03%-Regelung für diese Tage außer Kraft zu setzen?

    Viele Grüße

    Ulrich

  • Soweit mir bekannt ist, kann man für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf eine Besteuerung mit 0,002% (0,03 %/ 15) umschwenken wenn nachweisbar ist, dass Sie weniger als 180 Tage (15 Tage im Monat) im Jahr zur Arbeit gefahren sind.


    Normalerweise wird gerechnet:

    BLP PKW x 0,03% x KM zur Arbeitsstätte = Geldwerter Vorteil im Monat


    Wenn weniger als 15 Tage im Monat gefahren worden sind - folgender Rechenweg:

    BLP PKW x 0,002% x KM zur Arbeitsstätte x Anzahl der tatsächlichen Fahrten = gwV


    Wenn die Vorgaben zutreffen können Sie so Ihren Arbeitslohn in der Einkommensteuererklärung 2020 reduzieren. Ihr Arbeitgeber hat in dem Fall zu viel versteuert.


    Soweit meine Auffassung und keine verbindliche Aussage!


    Gruss und frohe Festtage

    Jede Steuer hat etwas erstaunlich ungemütliches für denjenigen, der sie zahlen oder auch nur auslegen soll.


    Otto von Bismarck


    -Schlauer wird es nicht-

  • Nachtrag: Hierbei wird nur die Lohnsteuer korrigiert nicht jedoch die Sozialversicherungsbeiträge!

    Eventuell den Arbeitgeber ansprechen und nachfragen, ob nachträgliche ab Januar 0,002% abgewendet werden kann. Wird er wahrscheinlich nicht machen, da Riesenaufwand.

    Jede Steuer hat etwas erstaunlich ungemütliches für denjenigen, der sie zahlen oder auch nur auslegen soll.


    Otto von Bismarck


    -Schlauer wird es nicht-

  • Es gibt meines Wissens nach eine Wahlmöglichkeit anstelle der "pauschalen" 0,03% je km-Regel (die sich auf den Monat bezieht) anhand eines Fahrtenbuches die Berechnungen zu erstellen (dann 0,002% aber bezogen auf den Tag statt des Monats).

    Ein Wechsel kann allerdings nicht innerhalb eines Jahres erfolgen, die Methode muss für das ganze Jahr genutzt werden.

  • Ja aber die 0,002% ergeben nur Sinn bei weniger als 15 Tagen, da 15*0,002% = 0,03%

    Jede Steuer hat etwas erstaunlich ungemütliches für denjenigen, der sie zahlen oder auch nur auslegen soll.


    Otto von Bismarck


    -Schlauer wird es nicht-