Anspruch auf Corona-Bonus nach Kündigung?

  • Hallo,


    meine Nachbarin hat zum 20.11.2020 ihren Vertrag gekündigt. Nun hat sie erfahren, dass die Arbeitgeberin mit dem Dezembergehalt einen Corona-Bonus von 600 € auszahlt.

    Der Bonus ist für die geleistete Arbeit während der Corona-Pandemie und die war ja nicht nur im Dezember. Mich würde interessieren wie da die Rechtslage ist. Nach meinem Verständnis (basierend auf meiner Google-Recherche) ist ein Anspruch auf einen Bonus (der sich auf eine Leistung auch während des Arbeitsverhältnisses bezieht) auch nach der Kündigung gerechtfertigt. Allerdings weiß ich, dass bei uns (Öffentlicher Dienst) ein Stichtag vermerkt war.


    Hat diesbezüglich jemand Erfahrungen oder Ahnung?


    Danke.

  • Hallo,

    falls die Nachbarin im öffentlichen Dienst (Bund und Gemeinden) beschäftigt war, ist nach meiner Einschätzung in diesem Fall der 'Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung vom 25. Oktober 2020' relevant:

    "Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fallen, erhalten

    eine einmalige Corona-Sonderzahlung spätestens mit dem Tabellenentgelt des

    Monats Dezember 2020 ausgezahlt, wenn ihr Arbeitsverhältnis am 1. Oktober

    2020 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. März 2020 und

    dem 31. Oktober 2020 Anspruch auf Entgelt bestanden hat." (§ 2 Abs. 1 TV Corona-Sonderzahlung 2020).

  • Bei uns gibt es eine Betriebsvereinbarung mit Stichtag. Wer am Stichtag Mitarbeiter war, kriegt den Bonus.

  • ich glaube 30.09.... oder 01.09.....


    Selbst Praktikanten und Werkstudenten bekommen 500 Euro. Mega großzügig und cool.


    Dafür bekommt die Liga ab 90.000 euro nichts.

  • Lena Fischer

    Hat den Titel des Themas von „Anspruch auf Corona-Bonus nach Kündigung“ zu „Anspruch auf Corona-Bonus nach Kündigung?“ geändert.