Besteuerung von Überstunden

  • Hallo,


    ich habe die Möglichkeit mir Überstunden auszahlen zu lassen. Ich habe gehört, dass die Abzüge durch Steuern und Sozialabgaben sehr hoch sind. Aber wie hoch genau? Was Steuern anbelangt doch maximal der Spitzensteuersatz von 42 % und dann halt noch Sozialabgaben anteilig, korrekt?

    Und ich habe etwas von einem Gerichtsurteil gelesen. In einer Quelle stand, dass das Finanzamt das standardmäßig prüft, in einer anderen Quelle, dass da ein Revisionsverfahren noch anhängig ist und das Finanzamt das nicht automatisch prüft. Und mir ist auch nicht ganz klar, ob diese Regelung schon greift, wenn die Überstunden innerhalb von zwei Kalenderjahren angefallen sind.


    Danke.

  • Kumuliert ausgezahlte Überstunden verlieren nicht ihren Charakter als laufendes Entgelt, folglich sind ganz normal Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.

    In der Gehaltsabrechnung für den Monat sehen die Abzüge dann natürlich verheerend aus, aber die punktuell hohe Steuerlast relativiert sich mittels Steuererklärung hinterher wieder.

  • Heftig wird es, wenn ein 450 Euro Job für 1 Monat durch Überstundenauszahlung zu einem regulären Arbeitsverhältnis wird. Dann ist der Stundenlohn meist eine Enttäuschung. Ansonsten stimme ich Referat Janders zu, dass man mit der Jahressteuer wieder zu viel gezahlte Steuern zurück bekommt.

  • Danke euch!

    Aber für den einen Monat wären dann maximal die 42 % plus entsprechender Sozialbeiträge fällig?

    Ich hoffe ja auch, dass diese Fünftel-Regelung gilt und ich dann sogar mit der Steuererklärung noch etwas entlastet werde.

  • Giskard wie meinst du, also dass ich es irgendwann durch Freizeitausgleich nutzen kann?

    Also ich habe schon über 100 Überstunden und da ich nächstes Jahr noch neue Aufgaben übernehmen muss, ist das einfach unrealistisch, da werden eh noch mehr Überstunden dazu kommen. Und da habe ich einfach mehr davon, wenn ich mir die Stunden auszahlen lasse. Also so lange ich da wenigstens ein paar Euro plus mache, geht das für mich in Ordnung. Ich wollte nur noch mal abchecken, was schlimmstenfalls auf mich zukommt. Denn, am Ende netto weniger haben, wäre keine Option ;)

  • Ist es eigentlich besser sich Überstunden gesammelt auszuzahlen?


    Ich habe 200 Überstunden angesammelt. Ich könnte mir die Überstunden auf einmal oder über mehre Monate ausbezahlen lassen. Mein Grundgehalt liegt bei 5000€ brutto. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenkasse ist bereits erreicht. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung ist noch nicht erreicht.


    Meine Idee ist, wenn ich alles auf einmal ausbezahlen lasse, dann muss ich nur einmal die Rentenversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze "auffüllen". Ich würde also nur für die ersten paar Überstunden Rentenbeiträge zahlen. Lasse ich mir hingegen die Überstunden über mehrere Monate ausbezahlen, bezahle ich auf jede Überstunde die Rentenbeiträge.


    Natürlich ist meine Lohnsteuer bei der einmaligen Auszahlung höher, da die Steuerlast progressiv steigt. Aber die für diesen Monat "zu viel gezahlte Steuer", bekomme ich nach der Lohnsteuer Jahresabrechnung wieder zurück.


    Ist es also unterm Strich besser alles auf einmal auszubezahlen? Hab ich einen Denkfehler?


    Btw: Natürlich ist mir klar, dass ich damit auch Anspruch auf weniger Rentenpunkte bekomme. Aber ich bin Generation Y und bekomme von der gesetzlichen Rente wohl fast nichts zurück.

    Mir geht es jetzt auch nicht darum das Geld kurzfristig zu bekommen. Mir geht es darum unterm Strich am meisten herauszubekommen. Dann kann ich den Überschuss in meinen Etf schieben und für die Rente vorsorgen. ;)

  • Und wie wird dass dann am Jahresende ausgeglichen? Auch über die Lohnsteuererklärung?


    Nein die Überstunden wurden über 6 Wochen angesammelt. Die Überstunden wurden also in zwei verschiedenen Kalendermonaten erarbeitet. Das sollte aber eigentlich keinen Unterschied machen.

  • Genau, Ausgleich über Lohnsteuerjahresausgleich, alternativ über die Steuererklärung.


    Naja, die Überstunden sind dem Abrechnungszeitraum zuzuordnen, in dem sie entstanden sind. Daher kann es schon einen Unterschied machen, ob in einem oder zwei Monaten erzielt.


    Beispiel:


    Recht hoher Verdienst, genau 20 Überstunden unter der Beitragsbemessungsgrenze. Wenn man z. B. im Mai 19 Überstunden macht und die auch im Mai ausgezahlt werden, wird alles beitragspflichtig abgerechnet.

    Bei 21 Überstunden (im Mai erzielt und ausgezahlt) bliebe die 21. Überstunde beitragsfrei. Wären das gesammelte Überstunden aus Januar bis Mai, könnten bis zu 100 Überstunden angefallen sein, ohne dass Beiträge gekappt werden.


    Einfach in der Personalabteilung bzw. beim Steuerberater nachfragen.

  • Ich bin etwas irritiert, dass in diesem Thread Besteuerung/Spitzensteuersatz und Verbeitragung/Beitragsbemessungsgrenze vermischt werden, da ich aber keinen passenderen gefunden habe, hänge ich mich mal hier an: Ersetze "Überstunden" durch "Zinseinkünfte". Als freiwillig Versicherter muss ich auf alle Einkommensarten Beitrag zahlen. Mit Gehalt und Zinsgutschriften komme ich im Dezember über die Beitragsbemessungsgrenze, die ja die Beiträge kappt. Die Krankenkasse argumentiert, die Zinsen fallen nur abrechnungstechnisch im Dezember an, sie seien aber über das Jahr verteilt als Einkünfte zu anzusehen und zu verbeitragen. Wie schätzt Ihr die Aussicht ein, dagegen vorzugehen oder zu klagen?

  • Hallo.


    Zinseinkünfte sind keinem Abrechnungszeitraum wie ein Monatsgehalt zuzuordnen.

    Da sehe ich keine Handhabe gegenüber der Krankenkasse.


    Andererseits:

    Widerspruch kostet nichts und bietet die Chance auf eine ausführlichere Begründung. In der Sache sehe ich aber die Argumentation der Krankenkasse als einleuchtend an.

  • Ich habe ca 100 Überstunden und möchte diese ausbezahlen.


    Gibt es hier Stolpersteine, die ich beachten muss? Wenn ich es richtig verstehe, macht es nichts aus wann ich die Überstunden ausbezahlen lasse, da es sich mit der Steuererklärung ausgleicht. Ist das korrekt?