GKV wechseln

  • Hallo zusammen,


    ich schreibe kurz hier. Im Oktober 2020 habe ich meine GKV gekündigt, weil ich mit dem Kasse voll unzufrieden war. Zwei Monaten später (Dezember 2020) bin ich arbeitslos geworden. Jetzt kommt das Punkt wo ich die Überblick verloren habe. Ab Janur 2021 fange ich wieder beim altem Arbeitgeber an zu arbeiten. Frage ist ob ich beim Beschäftigungsanfang Sonderrecht habe die Kasse zu wechseln oder muss ich auf die Kündigungsfrist von 2020 warten ?


    Sorry fürs schlechtes Deutsch, ich verusche mein Bestes


    Vielen Lieben Dank im Voraus

    IT

  • Hallo eku


    dein Deutsch ist gut verständlich :).


    Der Krankenkassenwechsel hängt nicht daran, ob du Arbeitnehmer bist oder arbeitslos. Er hängt auch nicht daran, ob du gerade den Arbeitgeber wechselst.


    In 2020 musst du 18 Monate in einer Krankenversicherung versichert gewesen sein, dann hast du zwei Monate Kündigungsfrist zum Monatsende. Wenn du also im Oktober gekündigt hast, dann bist du zum 31. Dezember bei der alten Versicherung raus und kannst dir zum 01. Januar eine neue suchen.

  • Hallo @chris2702,


    danke fürs schnelles Antwort. Konzept verstehe ich jetzt, danke :)

    bei mir ist der Fall, dass ich bis zum 30.09.2021 warten muss. (obwohl bin ich seit 2015 bei Krankenkasse)


    Die Dame hat mich telefonisch erklärt dass meine letzte angemeldete Beschaftigung war im März 2020 und deswegen muss ich bis zum 30.09.2021 warten.

    Wie gesagt, bin seit 2015 bei gleiche Krankenkasse, habe ich nur die Jobs gewechselt


    LG