Hallo zusammen,
ich schreibe kurz hier. Im Oktober 2020 habe ich meine GKV gekündigt, weil ich mit dem Kasse voll unzufrieden war. Zwei Monaten später (Dezember 2020) bin ich arbeitslos geworden. Jetzt kommt das Punkt wo ich die Überblick verloren habe. Ab Janur 2021 fange ich wieder beim altem Arbeitgeber an zu arbeiten. Frage ist ob ich beim Beschäftigungsanfang Sonderrecht habe die Kasse zu wechseln oder muss ich auf die Kündigungsfrist von 2020 warten ?
Sorry fürs schlechtes Deutsch, ich verusche mein Bestes
Vielen Lieben Dank im Voraus
IT