Einrede grober Fahrlässigkeit

  • Guten Abend,


    Ich hätte eine Frage zum Zusatz der "Einrede grober Fahrlässigkeit" bei Teilkaskoversicherungen.

    Es wird immerzu davon gesprochen, dass wenn dieser Zusatz fehlt der Versicherer sich z.B. weigern kann zu zahlen, wenn ich bei rot über die Ampel fahre, oder ich aufs Handy schaue:


    Zitat

    Keine Einrede grober Fahrlässigkeit - Wenn Dein Versicherungsvertrag diese Klausel enthält, leistet der Versicherer auch dann in vollem Umfang, wenn Du einen Schaden an Deinem Auto grob fahrlässig verursachst. Er verzichtet auf sein Recht zur „Einrede der groben Fahrlässigkeit“. Beispiele: Du überfährst eine rote Ampel, fährst viel zu schnell oder schreibst Nachrichten auf dem Handy und verursachst dabei einen Unfall. Nicht versichert sind Fälle, in denen Du unter Alkohol- oder Drogeneinfluss einen Unfall baust oder wenn Du den Diebstahl Deines Wagens grob fahrlässig ermöglichst. In den meisten Tarifen ist die Klausel enthalten.


    So weit so gut. Meine Frage ist nun aber: Was würde die Teilkasko den abdecken, wenn ich Bei rot über die Ampel fahre und dabei einen Unfall baue?
    Den Unfallschaden beim Gegner übernimmt ja bereits meine KFZ-Haftpflicht. Die Schäden am eigenen Auto werden aber sowieso nicht von der Teilkasko übernommen.


    Zitat

    Die Teilkasko zahlt bei Schäden, die Du nicht selbst verursachst. In der Regel gehören dazu:

    • Diebstahl,
    • Raub und Unterschlagung,
    • Brand und Explosion,
    • Unwetterschäden wie Sturm, Blitzschlag, Hagel und Überschwemmung,
    • Schäden durch Zusammenstöße mit Haarwild wie Rehen oder Wildschweinen,
    • Marderbisse an Kabeln, Schläuchen und Leitungen,
    • Kabelschäden durch Kurzschluss,
    • Glasbruch zum Beispiel durch Steinschlag.


    Ich sehe grade nicht so recht welchen dieser Fälle ich durch grobe Fahrlässigkeit erzeugen könnte.
    Vielleicht stehe ich auch nur auf dem Schlauch und jemand kann mir mit einem verständlichen Beispiel weiter helfen.



    Liebe Grüße,


    manu5994

  • ... beim unbeaufsichtigt abgestellten Cabrio die Fenster unten lassen...


    ... Glasbruch und/oder Wildschaden wegen grob fahrlässiger Fahrweise...


    ... explosive, leicht entzündliche Gegenstände (Spraydosen, Feuerzeuge, ungeeignete Reservekannister...) im Sommer bei hohen Außentemperaturen „vergessen)...


    ... unsachgemäße „Reparaturen“ oder selbst stümperhaft angeschlossene Audiogeräte, wodurch Kurzschlüsse entstehen (können)...


    ... und ggfs. sogar blasphemisches Fluchen, wodurch strafende Blitze ausgelöst werden ?