ETF sparen im Namen des Kindes

  • Hallo,

    ich habe verstanden, das man Steuervorteile hat, wenn man im Namen seines Kindes (für das Kind) spart, und so z.B. Dividenden etc. nicht versteuern muss.

    Ich überlege das Kindergeld unseres Sohnes in einen breiten ETF anzulegen, bis unser Sohn volljährig ist.

    Müsste ich dann um für die Kursgewinne den Steuervorteil auszunutzen jährlich einmal die Anteile verkaufen und direkt zurückkaufen um die Kursgewinne 'zu versteuern', sod. mein Sohn mit 18 oder 25 nicht Steuern darauf zahlen muss?

    Oder ist das ein Denkfehler?


    Vg,

    Johannes

  • Hallo Johannes, du kannst eine sogenannte Nichtveranlagung Bescheinigung beantragen.

    D.h. die Erträge sind bis zu einer Summe

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    Eine NV-Bescheinigung können Sie erhalten, wenn Ihr Einkommen so gering ist, dass Sie keine Einkommensteuer bezahlen müssen. Das ist der Fall, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen folgende Beträge nicht übersteigt: wenn Sie ledig sind: 9.168 Euro (2020: 9.408 Euro)

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    Steuerfrei.

    Generell müssen Kinder Erträge usw. auch versteuern.


    Großes Lob für die Entscheidung in Aktien zu investieren!


    Ein Punkt den ich mit erwähnen möchte und zum Nachdenken anregen kann/soll

    - sollte das Kind später Bafög wollen, kann es aufgrund des vorhandenen Vermögens Probleme geben...

  • Müsste ich dann um für die Kursgewinne den Steuervorteil auszunutzen jährlich einmal die Anteile verkaufen und direkt zurückkaufen um die Kursgewinne 'zu versteuern', sod. mein Sohn mit 18 oder 25 nicht Steuern darauf zahlen muss?

    Im Grundsatz ja, je nach Höhe des angesparten Vermögens reicht das auch alle paar Jahre.


    Zu den Beträgen von MichaG kommt noch der Pauschbetrag hinzu.


    Für die Mitversicherung in der GKV gelten niedrigere Grenzen.


    Details s. https://www.finanztip.de/geldanlage/sparen-fuer-kinder/

  • Hallo,

    Danke für deine Antwort!

    Wenn man 18 oder 25 Jahre monatlich 200€ bei einer angenommenen Rendite von 5% spart, könnten die ca. 9000€ knapp werden dachte ich. Deswegen die Überlegung ob man die sozusagen regelmäßig ausnutzen müsste.


    Bafög ist ein guter Punkt, wobei da die Chancen (aktuell) auf Grund unserer Einkommen eher eher schlecht aussehen für den Filius...


    Vg,

    Johannes

  • GKV ist auch nochmal ein guter Hinweis, danke! Dann müsste man das also so machen, das man nur soviel verkauft, das man unter den 6.441€ Kursgewinn bleibt.

    Praktische Frage: Wenn ich aus meinem Depot Anteile verkaufe um die Gewinne zu realisieren / zu versteuern und die dann direkt wieder zurückkaufe, wie weis ich dann, welche ich schon versteuert habe? Oder brauche ich dann mehrere Depots um das im Blick zu behalten?


    Vg,

    Johannes

  • Eine Möglichkeit ist eine Nebenbuchführung zu machen, bei der man jeden Kauf einzeln chronologisch mit Stück und Kurs dokumentiert. Beim Verkauf gilt FIFO (first in first out), d.h. es werden steuerlich die ältesten Anteile zuerst verkauft. Man muss dann eben ausrechnen wie viele Stücke es sind, die man verkaufen muss und streicht sie dann ab. Die neuen trägt man am Ende der Liste wieder nach.


    Alternativ kauft man einen anderen ETF auf den gleichen Index, die Grundaufgabe bleibt aber die gleiche.


    Zwei Depotbanken (die ich kenne) helfen ein wenig:

    Bei Comdirect gibt es die Funktion der Steuersimulation, bei der kann man schauen wie viel zu versteuern ist in Abhängigkeit von der eingegebenen zu verkaufenden Stückzahl.

    Bei Flatex werden die einzelnen Käufe angezeigt, das gilt aber nur für den Anteil nach der Steueränderung 2018.

  • Und dem Finanzamt legt man dann die Nebenbuchführung vor? Oder bekommen die die Daten direkt vom Broker? Die Daten müssten ja auch beim Depotumzug mitübertragen werden, d.h. irgendwo im Depot hinterlegt sein, auch wenn sie einem vielleicht nur selten (z.B. wie Du sagst bei Flatex) angezeigt werden.

  • Am Anfang richtest Du den Freistellungsauftrag ein. Solange es nicht über die 801 € geht bist Du damit fertig. Ansonsten alle drei Jahre eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen und bei der Bank ex-ante einreichen.

    Du bekommst dann in bei den Fällen auch für das Kind eine Jahressteuerbescheinigung, in dem die Gewinne etc. aufgeführt sind und eben keine Steuern abgezogen wurden. Ich habe eine Excel, in dem ich diese Werte für jedes Jahr aufgeführt habe und die lege ich dem nächsten Antrag auf die NVB bei. Hat die letzten 10 Jahre so funktioniert, wobei ich das letzte Jahr = Antragsjahr für die nächste NVB schätze, da da ja noch keine Steuerbescheinigung da ist.

    Und dem Finanzamt legt man dann die Nebenbuchführung vor? Oder bekommen die die Daten direkt vom Broker?

    Weder - noch. Das Bundeszentralamt für Steuern erhält von der Bank eine Mitteilung über die freigestellten Beträge. Die FInanzverwaltung macht aber nichts damit solange Da unter 801 € bleibst bzw. eine NVB vorliegt.

    Die Daten müssten ja auch beim Depotumzug mitübertragen werden, d.h. irgendwo im Depot hinterlegt sein, auch wenn sie einem vielleicht nur selten (z.B. wie Du sagst bei Flatex) angezeigt werden.

    Das werden sie auch und dabei muss man aufpassen wie ein Luchs, weil das schon mal schief gehen kann. Ein sehr kundiger Mensch (Christian W. Röhl) bezeichnet den Depotumzug als eines der letzten Abenteuer.

  • Das werden sie auch und dabei muss man aufpassen wie ein Luchs, weil das schon mal schief gehen kann. Ein sehr kundiger Mensch (Christian W. Röhl) bezeichnet den Depotumzug als eines der letzten Abenteuer

    ^^

    Danken für deine ausführlichen Antworten!

    Wie würde man denn da rein praktisch aufpassen?

    Erstmal sehe ich doch nur, das meine Anteile im neuen Depot auftauchen. Wie kann ich prüfen, ob alle Metadaten (z.B. bzgl. der Versteuerung) mitgekommen sind?

  • Ok. Diese ganze Steuerthematik könnte dich eigtl. gut als Dienstleistung /Roboadvisor abgedildet werden. Gibt's da ggfs schon was?