Erhöhung des Fremdkapitalanteils bei Umschuldung

  • Hallo,


    Wir läuft das eigentlich ab bei einer Umschuldung nach 10 Jahren gemäß §489 BGB?

    Ist es da prinzipiell möglich, den Anschlusskredit über eine Andere Summe abzuschließen (also mehr Kredit aufzunehmen als eigentlich noch abzuzahlen ist), und so EK aus der Immobilie wieder herauszuziehen?

    Oder ist das nicht möglich bzw. wird das nicht gerne gemacht?


    Grüße

    Geist.

  • Was zu beachten ist, ist die Tatsache, dass man erst nach 10 Jahren kündigen kann und es dann noch 6 weitere Monate dauert.


    Das Schreiben kann man im Prinzip auch schon früher an die Bank schicken. (bei mir wurde es so akzeptiert. Es dauert trotzdem am Ende 10 Jahre und 6 Monate.


    Ich kann theoretisch auch mehr finanzieren, es kommt aber auf verschiedene Faktoren an wie von JDS geschrieben, an (Werthaltigkeit der Sicherheit/meist der Immo), Einnahmen/Ausgabenrechnung z.B)

    Es macht auch durchaus Sinn sich mehrere Angebote einzuholen.

    Man kann überlegen parallel einen Bausparvertrag abzuschließen um ggf. für das Ende der nächsten Zinsfestschreibung Zinssicherheit zu haben. Ob es Sinn macht, muss man im Gesamtkonzept sehen und hängt auch davon ab, wie sich die Zinsen in der Zukunft entwickeln.

    Bei kleinen/kleineren Darlehen (unter 50TE) sind die Kosten/Zins meist recht hoch, weshalb hierfür ein Bausparvertrag durchaus Sinn machen kann.

  • Was zu beachten ist, ist die Tatsache, dass man erst nach 10 Jahren kündigen kann und es dann noch 6 weitere Monate dauert.


    Das ist nicht richtig, denn nach BGB §489 muss man nur kündigen, wenn die Zinsfestschreibungszeit größer 10 Jahre betrug. Eben dann kommt ab Zeitpunkt der Vollauszahlung das halbe Jahr Kündigungsfrist hinzu.