Hallo zusammen,
ich habe eine einfache Frage:
Warum muss nach Auswanderung (von im Extremfall wenigen Metern zur dt. Grenze, d. h. wenn man es z. B. gewagt haben sollte, den Rhein ein paar Meter nach Süden zu überqueren) bei einer Riester-Rente die Förderung gesamthaft (also Zulagen und Steuervorteile; wenn es nie Zulagen gab, weil immer die Steuervorteile größer waren, dann alle Steuervorteile) zurückgezahlt werden, während bei der Rürup-Rente das Gegenteil der Fall ist?
Herzlichen Dank und viele Grüße!