Riester- vs. Rürup-Rente im Nicht-EU-Ausland

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine einfache Frage:


    Warum muss nach Auswanderung (von im Extremfall wenigen Metern zur dt. Grenze, d. h. wenn man es z. B. gewagt haben sollte, den Rhein ein paar Meter nach Süden zu überqueren) bei einer Riester-Rente die Förderung gesamthaft (also Zulagen und Steuervorteile; wenn es nie Zulagen gab, weil immer die Steuervorteile größer waren, dann alle Steuervorteile) zurückgezahlt werden, während bei der Rürup-Rente das Gegenteil der Fall ist?


    Herzlichen Dank und viele Grüße!

  • Danke, MichaG, allerdings verstehe ich Deine Antwort nicht ganz:


    Meine Anfrage bezieht sich eindeutig auf Nicht-EU-Ausland; könntest Du näher erklären, inwiefern mein Kenntnisstand bzgl. der Rückzahlung der Förderung veraltet ist?


    Herzlichen Dank Dir!

  • Hi MichaG, danke für Deine Antwort. Dann ist alles klar, ich hatte im Titel / Überschrift meines Beitrag "Nicht-EU-Ausland" geschrieben. Ein paar Meter von der dt. Grenze entfernt kommt da nur die Schweiz in Frage, aber es ist ja unabhängig ob Schweiz oder nicht, relevant ist die Angabe aus dem Titel "Nicht-EU-Ausland".

  • Sorry, hatte ich einfach zu schnell gelesen.

    Wenn du Mal ne Antwort erhälst, würde sie mich auch interessieren.

    Vermute Mal, es ist einfach willkürlich und ohne Sinn.

    Mir fällt zumindest keine vernünftige Begründung ein, warum es so ist.