Job Ticket absetzen

  • Hallo zusammen,


    Ich habe ihm Rahmen meines Jobs ein Jobticket erhalten, welches jedoch nicht von meinem Arbeitgeber sondern von mir gezahlt und von meinem Nettogehalt abgezogen wird. Gibt es nun die Möglichkeit, dass ich dies anstelle der Entfernungspauschale angebe, da die Kosten für das Jobticket höher als die Entfernungspauschale anfallen.


    Vielen Dank!

  • Ja, das sind 45€ pro Monat. Die Entfernungspauschale würde nur c.30€ pro Monat betragen.


    Jedoch arbeite ich seit April durchgehend im Homeoffice, zahle dennoch weiter das Jobticket da ich dies auch privat nutzen kann. Kann man die Kosten ab April trotz Homeoffice dennoch absetzen?

  • Das ist eine gute Frage die ich leider nicht beantworten kann. Tendiere aber dazu, das es nur möglich ist die Kosten geltend zu machen, wenn du auch tatsächlich in der Firma warst.

    Möglicherweise gibt es aber Coronabedingt derzeit andere Regelungen als üblich.


    Gruß TradeAttack

  • Ist es denn ein Jahresticket, oder einzelne Monatstickets?


    Und kommen denn noch andere Werbungskosten hinzu?

    Weil egal, ob du die Kilometerkosten oder die ÖPNV-Kosten angibst, du liegst noch weit unter dem Arbeitnehmerpauschbetrag i.H.v. 1000 Euro, der sowieso als Mindestgröße berücksichtigt wird.

  • Es handelt sich um ein Jahresticket, welches monatlich gezahlt wird.


    Habe einige Werbungskosten die ich noch absetzten würden.


    -600€ Homeoffice Pauschale

    -Neuer Schreibtisch, Stuhl, Tastatur, Drucker, etc. aufgrund von Homeoffice.

    Würde bei weit über 1000€ kommen und wollte daher fragen ob ich das Jobticket auch absetzten kann.

  • Ich habe schon in den vergangenen Jahren immer beides angegeben. Also sowohl die Kilometer und die Anzahl der aufgesuchten Arbeitstage, als auch das volle Jobticket.

    Im Steuerbescheid waren dann immer nur die höheren Kosten des Jobtickets enthalten.


    Generell sehe ich es so, dass man in der Steuererklärung beliebige Sachen angeben kann. Damit bekommt sie das Finanzamt und wird dann über Anerkennung oder Ablehnung entscheiden.

    Die Belege sollte man natürlich vorhalten.