Rentenversicherung Sparkasse bAV kündigen sinnvoll?

  • Hallo Community,

    ich habe eine Rentenversicherung bAV bei meiner Sparkasse abgeschlossen, dies schon im Jahr 2017. Im letzten Jahr habe ich mich relativ viel mit dem Thema Finanzen beschäftigt. Ich höre, lese und schaue viel von Finanztipp, Finanzfluss und Madame Moneypenny.


    Ich bespare einen ETF Sparplan mit MSCI World und EM. Die Sparrate liegt bei 250 Euro und zusätzlich bespare ich noch ein Tagesgeldkonto(70% risikobehaftet/30% risikoarm).

    Nun möchte ich mich als Nächstes mit meiner Rentenversicherung beschäftigen. Als ich sie abgeschlossen habe, erschien mir diese als sinnvolles Instrument um meine Rente zu verbessern. Ich laufe des letzten Jahres, bin ich mir dem nicht mehr so sicher.


    Als Nächstes würde ich euch erst mal ein paar Eckdaten geben.

    Mein Gehaltsverzicht, mtl: 185,00 EUR

    Versicherungsbeginn: 03.2017

    Kapitalabfindung 02.2048: 89752,00 EUR

    Rückkaufwert(Nach vereinbarten Abzug im Jahr 2020): 6404,78 EUR

    Rückkaufwert(Nach vereinbarten Abzug im Jahr 2021): 8532,40 EUR


    Angenommen ich kündige die Versicherung und gehe von einer Rückzahlung von 6404,00 EUR aus und lege diesen Betrag, plus die mtl. 185,00 EUR in den MSCI World mit durchschnittlich 3,1% Zinsen an. So habe ich zum selben Auszahlungszeitpunkt 113.167,62 EUR.


    Dabei habe ich noch nicht berücksichtigt, dass die Beträge sogar zu meiner jetzigen privaten Sparrate dazu kommen. Also völlig unabhängig voneinander stehen jetzt 89752,00 EUR, 113167 EUR gegenüber(ein plus von 23415,00 EUR)


    Was mir jetzt in der Rechnung fehlt, sind steuerliche Vor- oder Nachteile(geltendes Recht).


    Die Kernfragen lauten…

    Ist es sinnvoll die Rentenversicherung zu kündigen und das Geld lieber selbst anzulegen, auch wenn ich steuerliche Vorteile auf dem Lohnzettel habe, bzw. gefördert wird?


    Welche steuerlichen Aspekte fehlen in meiner bisher simplen Rechnung?


    Gibt es zu diesem Thema schon gute Beiträge oder Videos?


    Schon mal vielen Dank für Eure Antworten ;)

  • Hallo.


    Der Passus "bAV" und der Hinweis auf die Entgeltumwandlung "Gehaltsverzicht" lassen vermuten, dass diese Versicherung maximal stillzulegen, nicht aber zu kündigen ist.


    Wie schaut denn der Arbeitgeberzuschuss dazu aus?

  • Hallo, ich war vorhin bereits bei der Sparkasse. Der Mitarbeiter musste zwar telefonieren, aber es sei wohl möglich diese zu kündigen, nur müsse dies der Arbeitgeber machen.


    Vom Arbeitgeber bekomme ich Lohnart: 4700 Betr. AV, Geh. vz. lfd, §3Nr. 63EStG Betrag: 60,00 EUR


    Auf dem Versicherungsschein steht: Versicherungsschein zur SV Direktversicherung Nr. 123456789

    Auf dem Flyer bzw. dem Werbeheft steht: mit bAV easy


    LG

  • Wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss zahlt, dann ist das ein Gehaltsbestandteil, den man verschenken würde, sollte man auf die bAV verzichten. (Es sei denn,man kann den entgangenen Zuschuss als zusätzliche Leistung aushandeln.)


    Ggf. kann man den Eigenbeitrag im Verhältnis zum Zuschuss optimieren und den eingesparten Betrag für den ETF-Sparplan verwenden.


    Eine Beratung durch die Verbraucherzentrale könnte sich als sinnvoll erweisen, um zu klären, ob es sinnvoll ist, den Vertrag (ggf. zu veränderten Bedingungen) fortzuführen.

  • Der Zuschuss von 60,00 EUR ist normalerweise die vermögenswirksame Leistung. Vor diesem Vertrag hatte ich 40,00 EUR vwL. Diese 40,00 EUR würde ich sicher wieder bekommen, vielleicht sogar die 60,00 EUR und könnte diese dann für meinen Bausparer nehmen. Wobei ich auch schon gelesen habe, dass ich die vwL auch für einen ETF Sparplan verwenden kann. Ich glaube das mal auf Finanztip gelesen zu haben.

    Hier ist er (https://www.finanztip.de/vermoegenswirksame-leistungen/) und ich bespare ja schon den WKN A0RPWH. Vielleicht könnte die vwL zusätzlich in diesen Sparplan fließen.


    Eine Verbraucherschutzzentrale kann mich da einfach so beraten?