PflegeBahr

  • Hallo zusammen,


    ich habe einen PflegeBahr Vertrag seit nun fast 5 Jahren. Zu Beginn klang der Deal gut - 10€/Monat, 5 vom Staat dazu und dafür 600€ bei Pflegegrad V. Nach 5 Jahren wird der Vertrag nun aber 15,50€ im Monat kosten, wird also zusehends teurer. Ob ich eine andere Pflegeversicherung bekäme, ist aufgrund Gesundheitsprüfung fraglich. Da man einen PflegeBahr auch später noch abschließen kann, und man ja nicht mal weiß, ob man pflegebedürftig wird, scheinen mir die immer stärker steigenden Beiträge versenktes Geld zu sein. Macht so ein Vertrag überhaupt Sinn? Wenn ich das Geld in Fonds investieren würde, müsste ich wiederum für eine eventuelle Pflege für mich und meine Frau einen ordentlichen Beitrag zur Seite legen.


    Ich freue mich auf eure Meinungen!


  • Pflege-Bahr ist leider ein sehr schlechtes Produkt.

    Es wäre besser zu kündigen und das Geld selber zu investieren.


    Das Problem ist nämlich die Kontrahierungspflicht. z.B. kann ein verunglückter Motorradfahrer im Koma sich noch über den Pflege-Bahr versichern lassen, wenn er noch keinen Pflegeantrag gestellt hat. Nach 5 Jahren erhält er dann Leistungen.


    Leute können also ihr brennendes Haus versichern und deshalb lohnt sich die Geschichte nicht für Normalbürger.

  • Pflege-Bahr ist leider ein sehr schlechtes Produkt.

    Es wäre besser zu kündigen und das Geld selber zu investieren.


    Leute können also ihr brennendes Haus versichern und deshalb lohnt sich die Geschichte nicht für Normalbürger.

    Das heißt, es ist mit einer Beitragsexplosion zu rechnen?

  • Das heißt, es ist mit einer Beitragsexplosion zu rechnen?

    Ja, weil es keine Gesundheitsprüfung gibt, sondern nur die 5 Jahre Wartezeit bevor Leistungen erbracht werden.


    Eine Pflegeversicherung mit Gesundheitsprüfung wäre u.U. besser, da gibt es die 5 Euro vom Staat nicht, dafür umgeht man den "Moral Hazard" des Pflegebahrs.

  • Manchmal verzweifelt man einfach nur noch, wenn Laien versuchen fachlich zu diskutieren!

    Was uns aber jetzt beschäftigt ist die Willenserklärung des komatösen Motorradfahrers ...... danach bitte die fehlende Versicherungsfähigkeit!

    Wenn Ihr doch keine Ahnung habt, dann lasst es doch einfach - Danke!

  • Lange Oog

    Ich bin zwar auch kein Fachmann auf dem Gebiet, aber genau die Frage nach der Willenserklärung kam mir ebenso in den Sinn.


    Meine Frau und ich haben eine sogenannte Pflege-Bahr-PV abgeschlossen, ganz einfach, weil meine Frau bereits mit knapp über 40 Jahren keinen anderen Vertrag erhalten hat und bei mir mit 50+ und ebenfalls relevanten Diagnosen, eine andere Lösung sehr teuer geworden wäre.


    Insofern muss man einfach abwägen, was man will.

    Man kann im Leben schließlich aber auch nicht jede Eventualität absichern.

  • Wegen Pflege- und sonstigen Versicherungen, die keine wirklich Existenz gefährdenden Risiken abdecken, neige ich eher zum Verzicht. Ich rate daher jedem, der es hören will dazu, so zu planen, dass er/sie ab Mitte bis spätesten Ende 50 mehrfache/r Millionär/in ist. Dann erübrigen sich solche Fragen ?

  • Lange Oog

    Meine Frau und ich haben eine sogenannte Pflege-Bahr-PV abgeschlossen, ganz einfach, weil meine Frau bereits mit knapp über 40 Jahren keinen anderen Vertrag erhalten hat und bei mir mit 50+ und ebenfalls relevanten Diagnosen, eine andere Lösung sehr teuer geworden wäre.

    So auch die Empfehlung meines Maklers. Ich habe nur die Überlegung, einen solchen Vertrag erst später, also 50+ oder gar 60+ abzuschließen, da ich erst dann mit Pflegebedürftigkeit rechne. Man spart ja nichts an und der Beitrag wird immer höher.

    Mein Makler meinte nur, dass man nach einer Krebserkrankung bereit PG I erhält, dann könnte man einen solchen Vertrag nicht mehr abschließen.

  • Wenn Ihr doch keine Ahnung habt, dann lasst es doch einfach - Danke!

    Schreib dir das bitte mal auf die Stirn.


    Vorsorgevollmacht oder gerichtlich eingesetzter Betreuer hat die Vollmacht, da braucht es keine Willensfähigkeit. Leute wenn ihr schon an so einfachen Sachen scheitert, dann lasst es halt.


    Der Kernpunkt ist, jeder absehbare und schon eingetretene Pflegefall kann sich noch versichern. Die einzige Bedingung ist, dass noch kein Pflegeantrag gestellt wurde.


    Und genau das ist der Grund, warum die Versicherung ein absolutes Minusgeschäft ist. Jeder abgeschlossene Pflegebahr ist quasi eine Dummensteuer der Pflegefällen zu Gute kommt.

  • Sorry, aber das werde ich fachlich nicht ausführen!

    Träumen Sie weiter!

  • Mein Makler meinte nur, dass man nach einer Krebserkrankung bereit PG I erhält, dann könnte man einen solchen Vertrag nicht mehr abschließen.

    Tja, es gibt Menschen, denen man nicht trauen sollte .....

    Lesen sie doch mal, was PG 1 ist ....... also bei einem Hirntumor könnte er Recht haben!

    Es gibt sehr gute Informationen auf der Seite des BMG.

    Die Aussage, dass man nichts anspart, ist so nicht richtig! Das ist reiner kollektiver Ansparvorgang. Man zahlt immer den Betrag ein, den man im Durchschnitt auch verbraucht. Ob man mit 20 anfängt oder mit 60 ......
    Bei Eintrittsalter 20 sind aber die Vererbungseffekte höher.

  • Warum ist der Beitrag gestiegen?

    Weil es in den 5 Jahren eine Vielzahl von Änderungen gegeben hat, die die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Versicherungsfalles und der Dauer des Versicherungsfalles beeinflusst hat.

    Dann musste zwangsläufig auch der Rechnungszins gesenkt werden.

  • Also das man nur bei einem Hirntumor PG 1 bekommt, kann ich so auch nicht stehen lassen.

    Es kommt gar nicht auf die Erkrankung an (in diesem diskutierten Fall dem Tumor), sondern auf die Symptome und dadurch entstandenen Einschränkungen des Menschen.


    In welchem Punkt ich Lange Oog recht geben muss, dass die Info vom Makler Quatsch ist.

    Man kann auch mit einer Krebsdiagnose so wenige/keine Einschränkungen haben, sodass man nicht mal einen PG 1 bekommt.

  • In welchem Punkt ich Lange Oog recht geben muss, dass die Info vom Makler Quatsch ist.

    Man kann auch mit einer Krebsdiagnose so wenige/keine Einschränkungen haben, sodass man nicht mal einen PG 1 bekommt.

    Muss man den PG nicht eh beantragen? Mein Makler hatte es so formuliert, als würde der einem zugeteilt.

  • Also das man nur bei einem Hirntumor PG 1 bekommt, kann ich so auch nicht stehen lassen.

    Es kommt gar nicht auf die Erkrankung an (in diesem diskutierten Fall dem Tumor), sondern auf die Symptome und dadurch entstandenen Einschränkungen des Menschen.


    In welchem Punkt ich Lange Oog recht geben muss, dass die Info vom Makler Quatsch ist.

    Man kann auch mit einer Krebsdiagnose so wenige/keine Einschränkungen haben, sodass man nicht mal einen PG 1 bekommt.

    Ich habe oben etwas ganz anderes gesagt, als Sie daraus jetzt machen!

    "Tja, es gibt Menschen, denen man nicht trauen sollte .....

    Lesen sie doch mal, was PG 1 ist ....... also bei einem Hirntumor könnte er Recht haben!"


    Würden sie das bitte unterlassen? Danke!

  • Muss man den PG nicht eh beantragen? Mein Makler hatte es so formuliert, als würde der einem zugeteilt.

    Ja, aber das Unterlassen der Antragstellung ändert nichts daran, dass Pflegebedürftigkeit vorhanden ist.

    Da kommen dann ggf. arglistige Täuschung oder Verdacht auf Betrug als mögliche Punkte in frage, über die man dann streitet!

    Aber ein eingebrachter Versicherungsfall wäre es auf jeden Fall!