Alles anzeigenSchreib dir das bitte mal auf die Stirn.
Vorsorgevollmacht oder gerichtlich eingesetzter Betreuer hat die Vollmacht, da braucht es keine Willensfähigkeit. Leute wenn ihr schon an so einfachen Sachen scheitert, dann lasst es halt.
Der Kernpunkt ist, jeder absehbare und schon eingetretene Pflegefall kann sich noch versichern. Die einzige Bedingung ist, dass noch kein Pflegeantrag gestellt wurde.
Und genau das ist der Grund, warum die Versicherung ein absolutes Minusgeschäft ist. Jeder abgeschlossene Pflegebahr ist quasi eine Dummensteuer der Pflegefällen zu Gute kommt.
Auf Ihre Stirn ..... wir sprechen von einem eingebrachten Versicherungsfall!
Der betreute hat einen Betreuer weil er nicht mehr in der Lage ist, LESEN WIR DOCH MAL BGB ODER DEN BESCHLUSS DES ENTSPRECHENDEN GERICHTES!
Es ist unfassbar, was einige Personen hier verbreiten .....
Absehbar ggf. aber eingetreten und nicht den Antrag stellen ist keine Lösung, außer man möchte mal so richtig Ärger bekommen!