Wer zahlt Pflegekosten des Partners ?

  • Hallo liebes Forum,


    Ich haben für eine Freundin eine Frage zum Thema Pflegekosten.

    Es geht dabei um die Übernahme der Kosten für das Pflegeheims ihres Lebenspartners.

    Der Hintergrund ist: Meine Freundin und ihr Partner sind nicht verheiratet, aber haben mehrere Jahre zusammen gelebt. Seine Rente reicht nun nicht für die Kosten des Pflegeheimes und das Sozialamt sagt, dass das nun meine Freundin die Kosten übernehmen muss.


    Kennt sich hier jemand aus ?


    Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.


    Herzlichen Dank und viele Grüße

    Aragona :)

  • Hallo,

    das weiß ich leider nicht. Wissen Sie, was denn die Rechtsgrundlage wäre ?
    Und, sie selbst muss ja auch von etwas leben. Welche Sätze gelten denn da Bzw wo kann man denn so etwas nachlesen ?

  • §90 SGB XII

    Der Gesetzestext.

    Es besteht ein Schonvermögen, dass nicht angetastet wird.

    5000€ für ihre Freundin und 5000€ für ihren Lebenspartner=10000€ die geschützt sind.

    Ihre Freundin muss allerdings für die Kosten aufkommen, da man sich als Lebens/Ehepartner gegenüber besonders verpflichtet ist.


    Es zählt Einkommen und auch Vermögenswerte, die vorhanden sind.

    Erst wenn dann nichts mehr geht, kommt das Sozialamt ins Spiel.

  • Vielen Dank für die gesetzliche Grundlage. Das ist sehr hilfreich, dass man das mal nachlesen kann. Das Schonvermögen bezieht sich auf das Guthaben meiner Freundin, das sie hat oder ?

    Ihre eigene Rente beträgt 1550 EUR, dazu hat sie noch Mieteinnahmen in Höhe von 650 EUR (kalt).Und sie hat eine eigene Immobilie (Haus), aber darin lebt sie ja. Woher weiß man denn, wie hoch der Anteil ist, den sie übernehmen muss? Kann man das auch irgendwo nachlesen ?

  • Was ist denn hier ein Lebenspartner, wenn sie nicht verheiratet waren?

    Ist es eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft im sinne des LPartG gewesen oder wurde der Begriff Lebenspartner hier anders genutzt?

  • Also, es ist hier ihr Freund seit ca 20 Jahren. Sie haben im gleichen Haushalt gelebt und nun ist er im Heim. Ich denke es handelt sich juristisch gesehen um eine Lebenspartnerschaft im Sinne einer Bedarfsgemeinschaft.