Besteuerung private Altersvorsorge

  • Guten Abend,


    ich beschäftige mich gerade mit meiner fondsgebundenen Rentenversicherung und bräuchte ein paar Infos zum Thema Steuern.


    Zum ersten folgendes:

    Wie versteuerst Du Deine private Rente?

    Beziehst Du eine lebenslange Rente aus einer entsprechenden privaten Versicherung, musst Du Dich nicht um das Datum kümmern, zu dem Du den Vertrag geschlossen hast: Die Steuer auf Renten funktioniert immer gleich.

    Du musst nur auf einen geringen Anteil der Rente Einkommenssteuer bezahlen, auf den sogenannten Ertragsanteil. Dieser hängt davon ab, wie alt Du bist, wenn Du in Rente gehst. Trittst Du zum Beispiel im Alter von 67 Jahren in den Ruhestand ein, musst Du 17 Prozent Deiner Rente versteuern.

    Die Tabelle zu den Ertragsanteilen findest Du im Einkommenssteuergesetz. Die Renten aus privaten Vorsorgeverträgen, hochgerechnet aufs Jahr, trägst Du in der Anlage R im unteren Teil ein.


    Verstehe ich richtig, dass ich, sollte ich mit 60 Jahren die Rente ausgezahlt bekommen, nur den Ertragsanteil (in dem Fall 22%) versteuern muss?
    Spielt dabei dann der Gewinn, den ich über die Jahre mit dem Fond erwirtschaftet habe keine Rolle mehr?

    Und auf diese 22% meine Jahresrente, zahle ich letztlich dann die 25% Abgeltungssteuer oder wäre dann ein anderer Steuersatz gültig?




    Die zweite Option wäre mit 60 vom Kapitalwahlrecht nutzen zu machen, dazu folgendes:


    Zitat

    Auszahlung: Hast Du den Vertrag 2005 oder später abgeschlossen?

    Wenn Du Dir Erspartes aus einer solchen neuen Lebens- oder Rentenversicherung auszahlen lässt, musst Du – im Gegensatz zu älteren Verträgen – auf jeden Fall Steuern zahlen. Festgelegt ist das im Alterseinkünftegesetz. Es ordnet private Kapitallebens- oder Rentenversicherungen der sogenannten dritten Schicht der Altersvorsorge zu. Auf Erträge dieser Kategorie fällt generell Abgeltungssteuer an.

    Wann Du nur den halben Ertrag versteuern musst

    In manchen Fällen jedoch musst Du nicht den gesamten Gewinn Deines Vertragsguthabens versteuern, sondern nur die Hälfte dessen. Dies passiert dann, wenn Dein Vertrag ausläuft oder Du ihn kündigst und die sogenannte 12/60 oder 12/62-Regel erfüllt ist (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EstG), also:

    • der Vertrag mindestens 12 Jahre gelaufen ist und
    • Du Dein Geld erst im Alter von 60 Jahren ausbezahlt bekommst, bei Verträgen ab 2012 im Alter von 62 Jahren.

    Auf diesen halben Gewinn zahlst Du statt der Abgeltungssteuer Deinen persönlichen Einkommensteuersatz (§ 32d Abs. 2 S. 2 EstG).


    Wenn ich die genannten Voraussetzungen also erfülle, muss ich nur die Hälfte des Gewinns versteuern, und zwar mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz.

    Leider komme ich mit der Berechnung von § 32d Abs. 2 S. 2 EstG nicht so recht klar.

    In welcher Größenordnung spielt dieser Satz etwa? Wird das mehr als die Abgeltungssteuer sein?



    Zuletzt wäre da noch die Absetzbarkeit der jährlichen Beiträge.

    Meine Versicherung wurde erst im Jahr 2012 abgeschlossen, fällt daher als Sonderausgabe raus.

    Wie kannst Du die Basisversorgung absetzen?

    Versicherungsbeiträge gehören eigentlich zu den privaten Ausgaben. Im begrenzten Umfang sind sie steuerlich absetzbar. Die Vorsorgeaufwendungen unterteilen sich in zwei Bereiche:


    sonstige Vorsorgeaufwendungen: beispielsweise Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall-, Risikolebens- sowie private Kapitallebens- und Rentenversicherung mit Abschluss vor 2005.



    Allerdings hat meine Steuerberaterin diese Ausgaben in der letzten Steuererklärung aufgelistet.

    Habe ich nun einen steuerlichen Vorteil was die Beiträge angeht oder nicht?

    Falls ja, wie kann ich die Höhe genau berechnen?



    Meine Überlegung ist diesen Vertrag mit eher schlechten Konditionen zu küdigen und statdessen einen ETF Sparplan zu starten.

    Sollte es aus steuerlicher Betrachtung noch weitere relevate Punkte geben, wäre ich sehr dankbar über einen Hinweis!



    Grüße


    manu5994

  • Hallo Manu,


    1. richtig es wird der Ertragsanteil herangezogen, dieser sinkt von Lebensjahr zu Lebensjahr.

    Dieser wird dann aber nicht wie von dir geschrieben mit dem Abgeltungssteuersatz, sondern mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert.

    Der Gewinn des Fonds spielt dann keine Rolle mehr


    2. Die zweite Option wäre das Kapitalwahlrecht, allerdings erst mit 62, da du selbst schreibst das deine RV im Jahr 2012 abgeschlossen wurde.

    Wie dein persönlicher Steuersatz im Alter aussieht lässt sich überhaupt nicht berechnen.

    Das hängt von deine Einkünften ab, gemeinhin geht man davon aus, dass er im Alter(Rente) geringer ist als im Erwerbsleben.


    3.Soweit ich weiß dürfte keine steuerliche Abzugsmöglichkeit vorhanden sein, da der Vertrag nach 2005 abgeschlossen wurde.



    Damit wären alle relevanten Punkte erfasst.

    Ob du jetzt lieber kündigst und in einen ETF Sparplan investierst hängt noch von anderen Faktoren ab.

    Steuerlich hast du natürlich Vorteile gegenüber der ETF Anlage.

    Du solltest allerdings mal eine Rendite deiner RV versuchen zu berechnen, indem du dir auch einen Überblick über die Kosten machst.Meistens sind die Renditen der heutigen RVs sehr schlecht, deine ist zumindest fondsgebunden, sprich du profitierst vom Kapitalmarkt.


    Außerdem solltest du überlegen, ob du diese RV als Sicherheitsbaustein in deinem Vermögen gerne weiter haben willst oder ob das für dich keine Rolle spielt.


    Solltest du dich gegen deine RV entscheiden, gibt es womöglich bessere Optionen als Kündigung zum Beispiel Verkauf auf dem Zweitmarkt oder Beitragsfreistellung.

  • Hallo Sparfuchs,


    danke für deine Antwort und die Tipps.


    Insgesamt scheint sich der steuerliche Vorteil, auch wenn er schwer genau zu bestimmen ist, in Grenzen zu halten.



    Die anderen Punkte was Kosten und Gebührenfür den Vertrag und Fond angeht habe ich natürlich auch im Blick, diese sind die wohl entscheidenenden Faktore. Allerdings hätte das hier den Rahmen gesprengt alles rein zu nehmen, zudem sind sie etwas besser verständlich.


    Da der Vertrag wirklich sehr unrentabel ist, und ich die anderen Optionen die du nennst - anhand der vorhandenen Ratgeber - leider bereits ausgeschlossen habe, kommt vermutlich nur die teure Kündigung in Frage.