Arbeitnehmerfreizügigkeit (in der EU) - für England & die Schweiz

  • Tach Community,


    Der Brexit ist jetzt geregelt - Das Austrittsverfahren der Briten (der Brexit) folgt den Auflagen des Art. 50 des Vertrages von Lissabon. Am 9.1.2020 hat die Uebergangsphase begonnen, zwischen Großbritannien und der EU, wonach das UK im europäischen Binnenmarkt und in der Zollunion bis übermorgen - also bis zum 31.12.2020 bleibt.


    Wie ist das denn nun ab 1.1.21 - nach dem ja rechtzeitig vor dem 31.12.2020 der Abschluss des eigentlichen Austrittsabkommens ( der Brexit-Deal) erfolgte:


    ist da die gesamte Arbeitnehmerfreizügigkeit (/ in der EU ja Standard) aufgehoben?



    Und ferner: gilt das denn - also die Arbeitnehmerfreizügigkeit auch __nicht__ für die Schweiz?
    ist die Schweiz - die ja an sich gewissermassen einen Sonderfall in Europa darstellt, nämlich insofern als sie einerseits zwar ziemlich gut durch diverses Abkommen und Verträge in die EU integriert ist - andererseits es aber auch für die Schweiz gilt, dass sie keine Arbeitnehmerfreizügigkeit haben.


    Kann man das so sagen?


    viele Gruesse Gibraltar:)