Hallo,
Ich habe in diesem Jahr eine größere Zahnsanierung gemacht mit Implantaten und Kronen. Die Rechnungen dafür habe ich zum größten Teil dieses Jahr bekommen. Eine steht noch aus, die erst im nächsten Jahr kommen wird. Die Rechnungen zahle ich in jeweils 12 Raten. Von einer Rechnung habe ich 3 Raten und von der anderen 5 Raten in diesem Jahr gezahlt. Eine Rechnung ist komplett gezahlt. Die private Krankenkasse hat aber für die 3 eingereichten Rechnungen die Erstattungen, nicht alles wurde erstattet, bereits ausgezahlt. So sind in diesem Jahr die Erstattungen höher als die geleisteten Zahlungen. Für dieses Jahr kann ich dann wohl keine außergewöhnlichen Belastungen geltend machen. Aber wie sieht das im nächsten Jahr aus? Muss ich den Übertrag der Erstattungen im nächsten Jahr als Erstattung angeben? Und müsste ich nicht vielleicht für dieses Jahr alles angeben, damit das für nächstes Jahr nachvollziehbar ist? Muss ich vielleicht sogar die überzählige Erstattung der keine Zahlung zugeordnet werden kann, als Einnahme versteuern? ?
Ich bin ratlos.
Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Froboese